Der Ausbau der Anlegerinformation geschieht mittels der europaweit vereinheitlichten wesentlichen Anlegerinformationen (sog. key information document, KID). Es handele sich dabei um eine übersichtliche, verständliche Form der Darstellung von Anlagezielen, Kosten, Werteentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil. Diese soll durch die einheitlichen Richtlinien die Vergleichbarkeit der Investmentsfonds erhöhen.

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Mehr Pflichten für die Fondsgesellschaften und Rechte für Institutionen

Produktinformationsblätter sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind dem Kunden nun pflichtgemäß beim Fondsverkauf vorzulegen. Umfassendere Informationen zu Fondsverschmelzungen und Kostenerhöhungen werden versprochen: Die Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger zukünftig per E-Mail oder ein direktes Anschreiben bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik informieren. Zuvor waren diese Neuerungen lediglich im Bundesanzeiger vorzufinden. Verwaltungskosten der Fonds, sog. Transaktionskosten, sind in den Jahresberichten der Gesellschaften offenzulegen.

Etabliert werden soll außerdem eine Schlichtungsstelle für Verbraucher, die außergerichtliche Einigungen bei Konflikten ermöglicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss zukünftig Änderungen der Kostenstruktur zuvor genehmigen. Das BMF verspricht sich davon, Fehlentwicklungen im Bereich der sog. perfomarnce fees besser beaufsichtigen zu können.

Effizienz für die europäische Investmentfondslandschaft

Die neuen Bestimmungen des Investmentgesetzes gehen auf die europäische Richtlinien in Rechts- und Verwaltungsvorschriften Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die OGAW IV, zurück. Eine Stärkung des Binnenmarktes soll durch den Abbau bürokratischer Hindernisse erreicht werden, damit effizienter gearbeitet und eventuellen Zersplitterungstendzen der europäischen Investmentfondlandschaft vorgebeugt werden kann.

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Für die Zukunft sind konkrete Anforderungen des BaFin an die Organisationsstruktur und das Risikomanagement von Kapitalanlagegesellschaften geplant. Klare Vorgaben soll es auch im Bereich des Kostenausgleiches bei Fehlbewertungen geben.

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