Bei knapp der Hälfte der Unternehmen konnten aufgrund von Diskrepanzen zwischen ihren Teilungsvorschlägen und den familiengerichtlichen Beschlüssen Versorgungsausgleichsfälle nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Jedoch lässt sich bei 71 Prozent der befragten Unternehmen der neue Versorgungsausgleich mit Hilfe neuer interner Prozesse oder externer Dienstleister insgesamt gut bewältigen.
Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage, die Toners Watson bei 130 deutschen Unternehmen aus verschiedenen Branchen im Frühjahr 2011 durchgeführt hat.

Anzeige

Abwicklung des Ausgleichs überwiegend durch interne Verfahrensanweisung

„Abgewickelt wird der Versorgungsausgleich meist anhand interner Verfahrensanweisungen“, berichtet Dr. Michael Karst, Leiter Legal/Tax von Towers Watson Deutschland. So haben sich rund drei Viertel der Unternehmen für die Erstellung sogenannter Teilungsordnungen entschieden, wohingegen nur 20 Prozent eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben. In den betrieblichen Regelungen wird ebenso eindeutig die Barwertteilung als bevorzugte Teilungsvariante festgelegt: 82 Prozent der Unternehmen teilen mit dem ehezeitanteiligen Barwert den versicherungsmathematisch zu berechnenden Betrag, den die zukünftige Betriebsrente zum Ehezeitende wert ist.

Bezüglich der Wahl des Teilungsgrundsatzes gestalten sich die Regelungen differenzierter: 57 Prozent der Unternehmen übertragen die Vermögenswerte für das neu entstehende bAV- Anrecht des Ausgleichsberechtigten (des Ex-Ehepartners ihres Mitarbeiters) an einen externen Versorgungsträger. Für die interne Teilung (vom Gesetzgeber allerdings als Regelfall vorgesehen) haben sich hingegen nur 43 Prozent der Unternehmen entschieden. Hier wird das neue Anrecht intern begründet und der Ex-Ehepartner des Mitarbeiters wie ein unverfallbar ausgeschiedener Mitarbeiter geführt.

Teilungskosten häufig prozentual angesetzt

Die Kosten, die bei der internen Teilung durch die Begründung und Administration eines zusätzlichen bAV-Anrechts entstehen, kann das Unternehmen in angemessener Höhe jeweils hälftig mit den Anrechten der beiden Ex-Ehepartner verrechnen. „In den meisten Fällen (79 Prozent) wird pauschal ein Prozentsatz vom Barwert des während der Ehezeit erworbenen Anrechts als Teilungskosten erhoben“, weiß Towers-Watson-Experte Karst. Dabei veranschlagen fast alle Unternehmen (92 Prozent) zwischen zwei und drei Prozent.

Erfahrungen mit Familiengerichten

Knapp die Hälfte der Unternehmen hat schon Diskrepanzen zwischen ihren Teilungsvorschlägen und den familiengerichtlichen Beschlüssen festgestellt, so dass die Versorgungsausgleichsfälle nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnten. „Unterschiede zwischen Vorschlag und Gerichtsbeschluss zeigen sich relativ oft beim Ansatz der Teilungskosten, dem aktuell am meisten diskutierten Thema des neuen Versorgungsausgleichs“, so Dr. Frank Hellenthal, Consultant bei Toners Watson in Reutlingen.
Neben den Abweichungen der Gerichtsbeschlüsse von den Teilungsvorschlägen sehen sich viele Unternehmen mit Nachfragen von Seiten der Familiengerichte konfrontiert: Nur gut ein Drittel gibt an, nie zur Stellungnahme aufgefordert zu werden. Insgesamt jedoch scheint sich die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und den Familiengerichten mehr und mehr einzuspielen. So beurteilen 42 Prozent der Unternehmen ihre Erfahrungen mit den Gerichten „durchschnittlich“, 43 Prozent „eher positiv“ und 6 Prozent sogar „sehr positiv“.

Anzeige

Größte Herausforderungen: Kosten und Aufwand

Eindeutig wird die Frage nach den aktuell größten Herausforderungen mit den Kosten und administrativen Aufwänden beantwortet (81 Prozent). Immerhin 40 Prozent der befragten Unternehmen verweisen auf die Nachfragen der Familiengerichte bzw. der Verfahrensbeteiligten, 39 Prozent auf das Erstellen der Auskünfte und 16 Prozent auf Diskrepanzen zwischen Teilungsvorschlägen und Gerichtsbeschlüssen.
„Als sonstige Herausforderungen werden – wenig erstaunlich – die Diskussion mit den Familiengerichten über die Teilungskosten genannt, aber auch die lange Dauer der Verfahren sowie die Tatsache, dass die Versorgungsträger als Verfahrensbeteiligte verstärkt ins ‚Scheidungsdrama’ ihrer Mitarbeiter einbezogen werden“, erläutert Towers-Watson-Experte Wellental.
Insgesamt stimmen jedoch fast drei Viertel der Unternehmen der Aussage zu, dass der neue Versorgungsausgleich zwar mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, allerdings mit Hilfe neuer interner Prozesse und beziehungsweise oder externer Dienstleistungen gut bewältigt werden kann.

Anzeige