Die meisten Kfz-Schutzbriefe beinhalten Standardleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Bergung und Abschleppdienste, Rücktransport, Ersatz von Reisedokumenten und vieles mehr.

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Aber auf die Details kommt es an. Versicherungsbote.de hat sich die Schutzbriefe der Axa, der VHV und der DA-Direkt näher angeschaut. Dabei zeigten sich Abweichungen, die aber in der Regel lediglich gering ausfallen, etwa bei:

  • den Unterbringungskosten im Schadenfall
  • den maximal übernommenen Leistungen der Rückfahrt vom und zum Schadensort
  • den erstattungsfähigen Kosten für einen Mietwagen
  • oder den Taxikosten vom und zum Flughafen bzw. Bahnhof.

So variieren unter anderem die übernommenen Unterbringungskosten bei Fahrzeugausfall von 50 Euro (Axa kompakt), über 75 Euro (VHV) bis hin zu 100 Euro (DA-Direkt und Axa komfort) pro Nacht und Person bis zu maximal 7 Tage. Ein anderes Beispiel ist die Hilfeleistung in besonderen Notfällen: höchstens 250 Euro bei der VHV, 300 Euro bei der DA-Direkt und 500 Euro bei der Axa (kompakt und komfort) gezahlt.

Interessanter als die sehr ähnlichen Grundleistungen gestalten sich die einzelnen Stärken der Schutzbriefe.

Der Vorteil eines VHV-Schutzbriefs: Höhere Rückreisekosten nach Reiseabbruch bei schwerer Krankheit, Tod oder erheblichen Vermögensschaden werden bis zu einer Summe von 2.500 Euro erstattet. Außerdem wird der Kunde bei der Organisation von Rechtsbeistand unterstützt.

Im Schutzbrief der Axa gilt der Bergungs- und Abschleppschutz auch für LKW. Für Gewerbekunden wäre hierbei vor allem die Tarifvariante komfort interessant, da damit auch gewerbliche Güter versichert sind. Außerdem ist im Gegensatz zu den anderen Schutzbriefen im Vergleich keine Mindestentfernung zwischen Schadensort und Wohnort vorgeschrieben. Mit dem Axa-Schutzbrief komfort werden Fahrt- und Übernachtungskosten von Bekannten nach Erkrankung bis zu 1.000 Euro übernommen, bei den anderen Schutzbriefen dagegen nur bis 500 Euro.

Wer nicht nur sein Auto, sondern auch seinen Anhänger mit einem Schutzbrief absichern will, sollte sich das Angebot der DA-Direkt anschauen. Hier greift der Leistungsschutz nicht nur bei gängigen Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen, sondern schließt auch diverse Fahrzeuganhänger mit ein.

Eine Schwäche im Vergleich zu den übrigen Schutzbriefen weist das Angebot der VHV auf. Versicherungsschäden aufgrund von Schwangerschaft sind hierbei ausgeschlossen. Das heißt, dass etwaige Kosten durch einen schwangerschaftsbedingten Unfall nicht vom Versicherer übernommen werden.

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Während sich die Leistungen der vier Testschutzbriefe recht einfach gegenüberstellen lassen, gestaltet es sich bei den Beitragskosten schwieriger. Der Grund: Ein Schutzbrief ist meist inklusiver Teil einer Club-Mitgliedschaft oder Bestandteil der Kfz-Haftplichtversicherung bzw. des Autokaufvertrages.

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