Der Entwurf enthalte Maßnahmen, die Regelungslücken für den "grauen Kapitalmarkt" schließen sollen, erklärte Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle. Ziel sei vor allem, einen umfassenden und einheitlichen Schutz für private Anleger zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.

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