Das neue Gesetz sieht ein differenziertes Verfahren zur Sanierung und Restrukturierung von Kreditinstituten vor, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Bankenaufsicht kann dabei Maßnahmen ergreifen, um die systemrelevanten Teile eines Instituts zu schützen.
Dies kann insbesondere durch die Übertragung des systemrelevanten Teils auf eine existierende Bank oder auf eine von der FMSA zu errichtende Brückenbank erfolgen. Die systemrelevanten Unternehmensteile werden dann fortgeführt und saniert, während die im übertragenden Institut verbleibenden nicht systemrelevanten Vermögensteile ggf. in einem Insolvenzverfahren abgewickelt werden können. Mit diesem Vorgehen ermöglicht der Gesetzgeber eine zukunftsfähige Ausrichtung des systemrelevanten Teils einer Bank.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Restrukturierungsfonds die Brückenbank mit Eigenkapital ausstatten oder Garantien an die Brückenbank vergeben kann. Zur Finanzierung dieser Instrumente erhebt die FMSA ab 2011 die Bankenabgabe. Ihre Höhe richtet sich nach der Größe der Bank und deren Grad der Vernetzung mit dem Finanzsystem. Damit ist der Bankensektor künftig an den Kosten einer möglichen Krise beteiligt.

Der weiterhin von der FMSA verwaltete SoFFin vergibt ab Jahresende 2010 keine neuen Leistungen mehr an Kreditinstitute. Er wird jedoch die auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhenden Verantwortlichkeiten, wie beispielsweise das Controlling der mit den Maßnahmen verbundenen Auflagen sowie die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten weiterhin wahrnehmen.

„Mit dem neuen Gesetz führt der Weg der FMSA vom Retten und Sanieren hin zum Restrukturieren und ggf. Abwickeln von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken. Dabei wird der Bankensektor zukünftig an den Kosten der Stabilisierungsmaßnahmen beteiligt und die Wahrscheinlichkeit reduziert sich, dass der Staat mit dem Argument „too big to fail“ zur Rettung systemrelevanter Banken gezwungen wird“, so Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.

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