Im "PZTBest" versichern die Kunden einen Tagessatz zwischen 5 und 120 Euro, den sie selbst bestimmen und der zum Inflationsausgleich auf Wunsch alle drei Jahre nach oben angepasst werden kann.
Tritt der Pflegefall ein, leistet die Versicherung und zahlt den vorher vereinbarten Tagessatz je nach Pflegeart und Pflegestufe ganz oder anteilig aus. Finanzierungslücken sollen so gefüllt werden, pro Monat seien je nach Tagessatz und Pflegestufe bis zu 3.720 Euro möglich.

Der Tarif leistet unabhängig von der Pflegestufe immer 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, wenn die versicherte Person stationär, also in einem Heim, gepflegt wird. „Das ist besonders wichtig, denn eine Heimunterbringung ist immer teuer, egal, ob der Patient nun Pflegestufe Eins oder Drei hat“, sagt Dr. Maximilian Zimmerer, Vorstandsvorsitzender der "Allianz Krankenversicherung" . „Der neue Tarif entlastet damit Versicherte und ihre Angehörigen sehr.“

Ob die Pflege zu Hause von einem Pflegedienst oder von Angehörigen ("Laienpflege") durchgeführt wird, spielt für die Leistung des "PZTBest" keine Rolle: Die ausbezahlten Beträge sind die gleichen, Versicherte können frei über die Art ihrer Pflege bestimmen und müssen nicht an die Kosten denken. Selbst wenn der Versicherte noch kein Pflegefall ist, aber aufgrund einer Demenzerkrankung betreut werden muss, kann er Leistungen aus dem Tarif "PZTBest" erhalten.

Merkmale des "PZTBest":
  • Auszahlung von 30/60/100 Prozent des versicherten Tagessatzes bei ambulanter Pflege (Pflegestufe I / II / III)
  • Auszahlung von 30 Prozent des versicherten Tagessatzes bei sogenannter „Pflegestufe 0“ (zum Beispiel bei Demenz, geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung)
  • volle Leistung bei ambulanter Laienpflege (z.B. durch Angehörige)
  • Beitragsbefreiung in Pflegestufe III
  • 100 Prozent des versicherten Tagessatzes bei stationärer Pflege, unabhängig von der Pflegestufe
  • auf Wunsch alle drei Jahre Anhebung des versicherten Tagessatzes um zehn Prozent ohne Gesundheitsprüfung
  • Pflege-PrivatGarantie: Ändert der Gesetzgeber im Rahmen von Reformen Leistungselemente der Pflege-Pflichtversicherung, demzufolge die "APKV" einen neuen Tarif mit Wechseloption einführt, haben Kunden bis zum 31.12. 2018 die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in diesen Tarif zu wechseln.
  • Kunden beantworten drei prägnante Gesundheitsfragen nach dem Ja/Nein-Prinzip, Antragsteller ab 60 zwei zusätzliche Fragen. Es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.


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