Konkret bedeutet das: Auch wenn bereits vorhandene Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, mindert sich die Leistung aus der Unfallversicherung nicht.

Voraussetzung für die kostenfreie Leistungsverbesserung ist die Beantragung der Unfallversicherung "Vario" in der Leistungsstufe Vollschutz ohne krankheitsbedingte Auffälligkeiten.
In diesem Fall sind keine weiteren Prüfungen erforderlich. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, gibt es die Möglichkeit, den Verzicht auf die Mitwirkungsklausel zu beantragen. Es erfolgt dann eine eingehende Risikoprüfung durch den Versicherer und nach einem positiven Entscheid wird dieses erweiterte Leistungsmerkmal bei den beantragten und geprüften Personen eingeschlossen.

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