„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der "BaFin-Wertpapieraufsicht".
Die "BaFin" habe in dem Verfahren eng mit "CESR", dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt.

Kern der europäischen Verordnung ist das sogenannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist. Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die "Euler Hermes Rating GmbH" hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.

Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen in Deutschland ist – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende "Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde" (ESMA) - die BaFin.

Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten.
Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen.
Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.

Anzeige