Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz sollen die Ausgaben begrenzt und die Einnahmen stabilisiert werden. Nach Ansicht der Koalition würden die Lasten zur Deckung des drohenden Defizits werden dabei gerecht verteilt: Je 3 Milliarden Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitragssatz, über 3 Milliarden Euro die Leistungserbringer wie Arzneimittelhersteller, Ärzte und Krankenhäuser und die Krankenkassen über Ausgabenbegrenzungen. Flankiert wird der Reformprozess durch einen zusätzlichen Steuerzuschuss von 2 Milliarden Euro.

Ziel dieser Gesundheitsreform ist es, Gesundheitskosten von den Arbeitskosten weiter zu entkoppeln.
Um die Finanzierung der gesetzlichen Kassen zu stabilisieren, können die Kassen Zusatzbeiträge erheben.
Das Beitragsniveau steigt wieder auf 15,5 Prozent - damit soll dem erwarteten Milliardendefizit entgegen gewirkt werden.
Weitgehend unklar ist allerdings die Durchführung des sogenannten Sozialausgleichs, der aus Steuermitteln finanziert, aber von Arbeitgebern bzw. Rententrägern durchgeführt werden soll.

Im Zuge der Ausgabenbegrenzung sollen Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken ihren Beitrag über Einsparungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz leisten (versicherungsbote.de berichtete).

Weitere Maßnahmen:
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren nicht ansteigen.
  • Der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird durch Anpassung der Grundlohnrate begrenzt.
  • Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird ebenfalls gedrosselt.
  • Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es soll sich künftig grundsätzlich am Niveau der hausärztlichen Regelversorgung orientieren. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz.


Informationspapier des BMG [PDF]

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