Der "Beitragsentlastungstarif" kann von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten zwischen 21 und 55 Jahren zusätzlich zur Vollversicherung bei der "NKV" abgeschlossen werden.
Einen Mindestbeitrag gibt es nicht - die Höhe der Prämien ist flexibel wählbar. Ab dem 67. Lebensjahr - auf Wunsch bereits ab dem 60. - muss der Versicherte weniger für seine Vollversicherung zahlen.

Entlastungsbetrag steigt an

Ohne Gesundheitsprüfung kann der Kunde beim "BET" die Beitragszahlung erhöhen.
In der Entlastungsphase sollen Kunden ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre von einer 10-prozentigen Erhöhung des bei Beginn der Ermäßigung geltenden Entlastungsbetrags profitieren.

Arbeitgeber beteiligt sich

Die Beiträge für den Entlastungstarif seien voll von der Steuer absetzbar, teilte die "Nürnberger" mit. Außerdem könnten sich Arbeitgeber an der Prämienzahlung beteiligen, wenn sie den Arbeitgeberzuschuss zur Vollversicherung nicht voll ausschöpfen.

Umstellung bzw. Anrechnung

Sollte die bestehende Vollversicherung gekündigt werden, zum Beispiel weil der Kunde in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird, stellt die "Nürnberger" den "BET" auf ein beitragsfreies Pflegetagegeld um oder rechnet ihn auf eine Zusatzversicherung an.

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