Das, obwohl der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht informieren muss. Wird eine bAV angeboten, dann ist die Nachfrage unter den Beschäftigten groß. 85 Prozent der Arbeitnehmer, für die eine entsprechende Vorsorgemöglichkeit besteht, nehmen diese auch in Anspruch. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Deutschen durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag der "Hannoverschen Leben".

Bei Geringverdienern großer Handlungsbedarf

Trotz der großen Bereitschaft der Deutschen, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sind viele Befragte unzufrieden mit der Qualität ihrer bAV-Beratung. Knapp jeder zweite Berufstätige (47 Prozent) fühlt sich über die Möglichkeiten dieser Vorsorgeform nicht ausreichend informiert.
Hinzu kommt: 71 Prozent der Befragten, die kein Beratungsangebot erhalten haben, wissen meist nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haben.
Vor allem Geringverdiener sind sich ihrer Rechte in der betrieblichen Altersvorsorge nicht bewusst. Während knapp die Hälfte aller Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro über die Beratungspflicht ihres Arbeitgebers Bescheid weiß, sind bei den Kleinverdienern (< 1.000 Euro Netto) 80 Prozent nicht informiert. Dabei profitieren letztere ganz besonders von dieser Art der Altersvorsorge.

Uninformierte Arbeitnehmer verschenken Steuervorteile

„Angesichts der drohenden Versorgungslücke in Deutschland sind diese Zahlen ein Alarmsignal“, erklärt Andreas Hülsing, bAV-Experte bei der "Hannoverschen Leben".
„Die betriebliche Altersvorsorge zählt für die Arbeitnehmer zu den attraktivsten Möglichkeiten, um die erodierende staatliche Rente zu kompensieren. Die Entgeltumwandlung ist ein Muss für jeden Arbeitnehmer.“
Denn: Jeder Mitarbeiter hat heute die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge direkt aus dem eigenen Bruttoeinkommen zu finanzieren. Der gängigste und flexibelste Durchführungsweg hierfür ist die betriebliche Direktversicherung.
Der gewünschte Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt einbehalten und in eine Rentenversicherung eingezahlt – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei.
Anders als bei vielen gängigen Altersvorsorgemöglichkeiten unterstützt der Staat den Sparer somit aktiv beim Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Insgesamt können Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt monatlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010: jährlich 2.640 Euro) steuerfrei in ihre Altervorsorge investieren.

Interessant: Anders als bei der Riester- oder Basis-Rente hat der Arbeitnehmer bei Ablauf des Vertrages zudem die Möglichkeit, neben der Rente eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen.

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