Neben den erfolgten AVB-Verbesserungen, wie beispielsweise der Klarstellung der zumutbaren Einkommenseinbuße auf 20 Prozent oder der Aufnahme einer Infektionsklausel für Humanmediziner, erfolgten bei den besonderen Bedingungen für die Nachversicherung folgende Änderungen:
  • Erweiterung der auslösenden Ereignisse
  • Anpassung der Nachversicherungshöhen und -fristen
  • Nachversicherung auch für Personen mit Annahme unter Erschwerung

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