Schließlich gehört der Abschluss von Versicherungen in erfahrene Hände. Denn Versicherungen sind komplexe Verträge, die gerade für ihr Leistungsversprechen eine fundierte und zeitaufwändige Beratung erfordern. Auch bei Kinderunfall-Versicherungen geht es im Falle eines Unfalls um eine angemessene lebenslange Absicherung des Nachwuchses.

Der BVK sieht sich in seiner Auffassung auch durch die neueste Rechtsprechung bestätigt: Beispielsweise hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 30.4.2010 dem Handelskonzern Tchibo untersagt, Versicherungen über seine Internetseiten zu verkaufen (versicherungsbote.de berichtete).

Auch hier war die Frage, ob Tchibo nur als Tippgeber für die Policen oder bereits als Versicherungsvermittler tätig ist. „Für uns ist es unverständlich, warum jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Nach Auffassung des BVK wird die dem Verbraucherschutz dienende Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum geführt, wenn versicherungsfremde Unternehmen vieltausendfach mit dem Vertrieb von Versicherungen Geld verdienen und sich dabei nur als Tippgeber sehen dürfen, ohne die gesetzlichen Standards erfüllen zu müssen.
Denn nach Meinung des BVK wird der Schutz vor den Wechselfällen des Lebens durch Versicherungen optimal nur durch kompetente und qualifizierte persönliche Beratung der Versicherungsvermittler vor Ort erreicht.
Diese finden in vielen Beratungsgesprächen vor Ort den passenden Schutz für ihre Kunden, helfen beim Antragsprozedere und auch bei der Schadenregulation sind sie für ihre Kunden da. Erst dadurch wird die richtige Absicherung generiert, - und nicht durch unbesehene Dreingaben zur Umsatzsteigerung für Kindersitze und Kaffee.

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