Insgesamt wurden 15.800 aktive Tippgeber bei der Debeka geführt. Unter ihnen befinden sich auch viele Beamte. Grund genug, einmal genauer in den Behörden hinzuschauen. Darum hatte die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine anonyme Befragung durchführen lassen. Von insgesamt 115.000 Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gehen insgesamt 167 Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nach. 79 Personen bezeichnen sich als sogenannte Vertrauensleute. 20 Personen sind als Tippgeber aktiv. Das berichtet der Focus.

Nun bestätigte auch die Bundesregierung, dass es Vertrauensmitarbeiter oder Tippgeber in ihren Reihen gibt. Die Fraktion Die Linke hatte eine Kleine Anfrage diesbezüglich gestellt. Demnach hat die Bundesregierung Kenntnis über insgesamt 18 Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes, die neben ihrer Diensttätigkeit als Versicherungsvermittler für die Debeka tätig sind. Insgesamt 21 Beamte beziehungsweise Tarifbeschäftigte des Bundes haben als Vertrauensmitarbeiter oder Tippgeber der Debeka-Versicherung diese Funktionen wahrgenommen.

216 Beamte arbeiten für 34 verschiedenen Versicherung

Weiterhin habe die Regierung „Kenntnis über insgesamt 216 Beamte, die eine entsprechende Funktion bei insgesamt 34 verschiedenen Versicherungsgesellschaften ausüben“. Grundsätzlich müssen entgeltliche Nebentätigkeiten vor ihrer Ausübung genehmigt beziehungsweise angezeigt werden. Insgesamt wurden dem Dienstherrn den Angaben zufolge 36 Nebentätigkeiten angezeigt. In insgesamt 249 Fällen wurden laut Bundesregierung Tätigkeiten in 78 Behörden bei insgesamt 49 Versicherungsfällen genehmigt.

Kommt nun eine große Lawine ins Rollen? Nachdem sich Wettbewerber, Staatsanwaltschaft und Medien ausgiebig mit dem Fall Debeka beschäftigt haben, könnten nun weitere Versicherer in den Fokus geraten. Schließlich wurden nebenberufliche Tätigkeiten bei insgesamt 34 verschiedenen Versicherungsgesellschaften preisgegeben. Sicherlich wird hier der eine oder andere aktiv im Vertrieb oder in anderweitiger Position fungieren. Einige von ihnen könnten sich jedoch in ähnlichen Verhältnissen, als Tippgeber, zu anderen Versicherer verstehen.

Fragwürdige Befragung in Rheinland-Pfalz

Zumal die Ergebnisse der Landesregierung Rheinland-Pfalz, mit einer anonymen Befragung, in Frage gestellt werden dürften. Nach dem medialen Hype um Debeka und die anschließende Hexenjagd, wird sich der eine oder andere öffentlich Bedienstete verkneifen, eine entsprechende Tätigkeit anzugeben, um nicht schlafende Hunde zu wecken.

Mehrere ehemalige Mitarbeiter der Debeka hatten im November offenbart, dass der Adressenkauf eine „gängige und vertraute“ Praxis gewesen sei. Ein früherer Vermittler erklärte zudem per eidesstattlicher Aussage, er habe 11 Jahre lang von seinem Vorgesetzten Adressen abgekauft. "Ob das legal war oder nicht, habe ich nicht gefragt. Die Adressen kamen ja von meinem Chef. Die waren für uns wie Gold", zitiert das Handelsblatt den ehemaligen Vertriebsmitarbeiter.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz bereits gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter. Denn: Haben Beamte in ihrer Tätigkeit als Tippgeber Geld entgegengenommen, wird dies strafrechtlich verfolgt. „Wenn ein Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen gegen Geld Adressen rausrückt, dann erfüllt es den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen“, erklärt Staatsanwalt Rolf Wissen. Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, könnten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

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