Lebensversicherer sind dazu verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsschluss über bestimmte Kosten zu informieren, so schreibt es die VVG- Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vor. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber Regeln für die Ausgestaltung eines sogenannten Produktinformationsblatts formuliert, auf dem die beitragsbezogenen Kosten ausgewiesen werden müssen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Versicherungsgesellschaften jedoch auch viel Spielraum bei der Ausgestaltung des Dokuments eingeräumt.
Die Konsequenz: Kaum ein Produktinformationsblatt gleicht dem anderem. Der Verbraucher ist somit nicht in der Lage, die tatsächlich entstehenden Kosten einer Lebensversicherung zu überblicken oder zu vergleichen, so das Fazit einer aktuellen Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) in Berlin, welche die Produktinformationsblättern der 50 größten Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland untersucht hat.

Das ITA spricht sich daher für ein einheitliches, standardisiertes Produktinformationsblatt aus, das verbindlich für alle Versicherungsgesellschaften gelten soll, um eine größtmögliche Kostentransparenz im deutschen Altersvorsorgemarkt zu gewährleisten.

Einheitlichkeit und Standardisierung schafft Transparenz

Das vom Gesetzgeber entworfene Produktinformationsblatt muss die darin erfassten Infor- mationen laut den Vorgaben inhaltlich richtig, übersichtlich und verständlich in knapper Form darstellen. Dabei nutzen die Versicherungsgesellschaften jedoch Gestaltungsfreiheiten, die ihnen die VVG-InfoV einräumt – zum Teil so weitgehend, dass die Kosten nicht mehr berechnet werden können, teilweise nicht erkennbar sind oder ein Kostenvergleich unmöglich wird.
„Sofern der Gesetzgeber keine Regulierung vornimmt, wird jegliche nicht ganz verschlossene Tür genutzt, um die geforderte Transparenz aufzuweichen“, so Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA. „Zur Herstellung einer maximalen Kostentransparenz muss daher ein für alle Altersvorsorgeanbieter verpflichtendes Produktinformationsblatt Standard sein“, fordert Ortmann.

Produktinformationsblatter müssen sämtliche Kostenarten erfassen

In seiner Studie präsentiert Ortmann einen Vorschlag für die mögliche Ausgestaltung des Produktinformationsblatts – in tabellarischer wie auch in ausformulierter Form. Dieser orientiert sich an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Regeln. „Die Kriterien „Inhaltliche Richtigkeit“, „Übersichtlichkeit“, „Verständlichkeit“ und „Knappheit“ geben einen klaren Kurs vor, der unbedingt eingehalten werden sollte. Jede Versicherungsgesellschaft, die diesen Vorgaben nicht folgt, setzt sich dem Vorwurf aus, Verbraucher mit Verschleierungstaktiken und unnötigen Angaben in die Irre führen zu wollen“, so Ortmann.

Das Kosteninformationsblatt sollte aber in mehrfacher Hinsicht über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zunächst sollten sämtliche Kostenarten erfasst werden, insbesondere die ganz wesentlichen Kapitalanlagekosten. Entscheidend ist, dass die Kosten von allen Versicherungsgesellschaften gleich ausgewiesen werden. Dabei richtet sich die Darstellungsart, ob als absolute Zahl oder als Prozentwert, und der Bezugszeitraum, monatlich oder einmalig, nach der jeweiligen Kostenart.
So muss die Angabe der Abschluss- und laufenden Kosten zum Beispiel stets als eindeutiger Eurobetrag erfolgen. Zudem sollte das Produktinformati- onsblatt zusätzlich zu den vollständigen Kostenangaben eine Gesamtkostenkennzahl – vergleichbar dem Effektzins bei Verbraucherkrediten - und eine Effektivrendite ausweisen, die den übergreifenden Renditevergleich verschiedener Produkte unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten erlauben.

„Neben der Vorgabe eines Kosteninformationsblatts sollten keine weiteren Darstellungen nicht garantierter Leistungen zugelassen werden. Insbesondere unternehmensindividuelle Modelle führen bis heute zu erheblichen Fehlanreizen, weil die illustrierten Ablaufleistungen nicht sämtliche Kosten berücksichtigen“, argumentiert Ortmann.
„Es werden sogar gezielt hohe Kapitalanlagegebühren erhoben, die dem Kunden nur deshalb teilweise zurückerstattet werden, damit die im Angebot dargestellte Ablaufleistung hoch erscheint. Auf diese Weise gelangen Produkte auf die vorderen Plätze in Vergleichsprogrammen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die erwarteten Ablaufwerte in Wirklichkeit wohl nie erreicht werden, weil die hohen und nicht in der illustrierten Ablaufleistung berücksichtigten Gebühren die Erwartungen wie Seifenblasen platzen lassen werden.“

Insitut für Transparenz in der Altersvorsorge

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