Alles neu macht der Juli. Ab dem 01.07.2010 gibt es einige Änderungen für das BZSt. Eine seiner neuen Aufgaben ist, neben der Verantwortlichkeit für die Versicherungssteuer und die Feuerschutzsteuer (versicherungsbote.de berichtete), die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträge.

Mit der Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags wird bestätigt, dass die Vertragsbedingungen den Kriterien nach § 1 Abs. 1 und/oder 1a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entsprechen und der Anbieter die Kriterien nach § 1 Abs. 2 AltZertG erfüllt. Somit ist der entsprechende Vertrag als zusätzliche Altersvorsorge steuerlich förderungsfähig.
Bei der Zertifizierung eines Basisrentenvertrags wird festgestellt, dass die Vertragsbedingungen den Anforderungen des § 2 AltZertG und der Anbieter denen des § 2 Abs. 2 AltZertG entsprechen. Dann ist die Basisrente ebenfalls steuerlich förderungsfähig.

Nach § 3 AltZertG Abs. 2 und 3 entscheidet zwar das BZSt über die Zertifizierung, deren Rücknahme oder Widerruf. Allerdings prüft es nicht, ob ein Vertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Wegen des steuerrechtlichen Schwerpunkts dieser staatlichen Sonderaufgabe habe der Gesetzgeber die Zertifizierungsaufgaben auf das BZSt verlagert.
Die vom ehemaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) und der BaFin vergebenen Zertifikate bleiben weiterhin wirksam.



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