Die Rüruprente, wie die Basisrente alternativ genannt wird, ist eine staatlich geförderte Privatrente. Sie wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr monatlich lebenslang ausgezahlt und ist weder beleihbar noch verpfändbar, veräußerbar oder vererbbar. Kapitalauszahlungen sind nicht möglich.

Wie funktioniert die Basisrente?

Während bei der Riesterrente der Verbraucher direkt bezuschusst wird, kann der zukünftige „Rüruprentner“ seine Beiträge stattdessen steuerlich absetzen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die zurückgewährten Steuern (im Rahmen des Sonderausgabenabzugs) in der Einzahlphase höher ausfallen als die Steuerbelastung in der Rentenphase.
Die Beiträge, die monatlich, viertel-, halb-, jährlich oder als Einmalbetrag entrichtet werden können, sind 2010 zu 70 Prozent steuerfrei. Bis 2025 steigt der Satz in Zwei-Prozent-Schritten auf 100 Prozent. Die Obergrenze liegt für Alleinstehende bei 20.000 Euro, für Paare entsprechend bei 40.000 Euro.

Wer kann eine Basisrente abschließen?

Grundsätzlich kann jeder, der mit staatlicher Unterstützung für das Alter vorsorgen will, eine Basisrentenpolice abschließen. Von besonderem Interesse sollte sie für nicht gesetzlich Rentenversicherte sein, da sie die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für diese Gruppe darstellt. Angestellte, Arbeiter und Beamte können sie zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente abschließen.

Welche Formen der Basisrente gibt es?

Die Basisrente wird von den Versicherungsgesellschaften meist als konventionelle kapitalgedeckte mit einer garantierten Mindesverzinsung von derzeit 2,25 Prozent oder als fondsbasierte Rentenversicherung angeboten. Einige offerieren ihren Kunden in diesem Zusammenhang Zusatzoptionen, eine Hinterbliebenenrente oder eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auswirkungen der Basisrente

Neben der staatlichen Förderung durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug profitieren die Inhaber einer solchen Rentenversicherung von der Flexibilität in der Beitragszahlung. So sind auch kleinere feste Beiträge möglich, die ggf. durch Einmalzahlungen ergänzt werden können.

Außerdem besteht Hartz IV-Sicherheit. Das heißt, das angesparte Kapital für die Rente bleibt bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) unangetastet.

Zwar darf die Basisrente nicht vererbt werden. Doch wer seinen Ehepartner und seine Kinder bei Todesfall absichern möchte, kann sich bei den meisten Angeboten für eine Hinterbliebenenversorgung vor und während der Rentenphase entscheiden.

Die Kündigung einer solchen Basisrente ist ausgeschlossen. Allerdings ist eine Beitragsfreistellung bis zum Rentenbeginn wählbar. Die Rentenversicherung existiert dann weiterhin, aber die Zahlungen werden ausgesetzt, was jedoch die Rentenhöhe beeinträchtigt.


mk

Anzeige