Alle Aufgaben bezüglich der Versicherungs- und der Feuerschutzsteuer, für die bis 30. Juni 2010 die Finanzämter der Länder zuständig waren, übernimmt mit Beginn des neuen Monats das BZSt. Somit sind nun die beiden Versicherungsbereiche in bundeseigener Verwaltung.

Dieser Wechsel der Zuständigkeiten von Landes- auf Bundesebene ist das Ergebnis der Föderalismusreformkommission II 2009 und der Änderung des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes. Die Bündelung der Verwaltungsaufgaben beim Bundeszentralamt für Steuern hat zum Ziel, die komplexe Personal- und IT-Struktur zu verschlanken und den Steuerpflichtigen einen zentralen Ansprechpartner zu bieten.

Der Feuerschutzsteuer unterliegen (nach § 1 Abs. 1 FeuerschStG) folgende Versicherungen:
  • Feuerversicherungen einschließlich Feuerbetriebsunterbrechungsversicherungen
  • Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können
An der Anmelde- und Abführungspflicht der Steuerpflichtigen hinsichtlich Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich aber nichts. Die bestehenden Versicherungsverträge bleiben von der Umstellung unberührt.

Versicherer müssen nun Steueranmeldungen ab dem zweiten Quartal beim BZSt einreichen. Dafür erforderliche Vordrucke stehen auf der Internetseite des BZSt zum Herunterladen zur Verfügung.
Für die neuen Anmeldungen werden neue Steuernummern vergeben. Bestehende Einzugsermächtigungen müssen aufgrund der neuen Bankverbindung neu erteilt werden.



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