Das Gesundheitskonto soll allen Versicherungsnehmern - unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind - durch das Ansparen von Beiträgen und den daraus resultierenden Renditen die Möglichkeit geben, Kosten für Krankenversicherung und besondere Gesundheitsaufwendungen im Alter zu reduzieren.
Dem Versicherten stehen dabei verschiedene Auszahlungsmodelle zur Wahl: Die zukünftige bzw. die rückwirkende Beitragsentlastung zur Krankenversicherung oder die Kapitalentnahme zur Finanzierung zusätzlicher Gesundheitskosten wie beispielsweise Praxisgebühren, Zahnersatz o.ä.

Gerade den Jungen droht der Schock im Alter

Mit fortschreitendem Alter muss jeder Mensch damit rechnen, mehr in seine Gesundheit investieren zu müssen. Für die Zukunft gilt dies mehr denn je. Denn während die Beiträge für private und gesetzliche Krankenversicherungen in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen, deutet alles darauf hin, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter gekürzt werden.
Die Gründe hierfür sind offensichtlich: Der medizinisch-technische Fortschritt mit hoch entwickelten, teuren Untersuchungs- und Behandlungsmethoden führt zu einer gestiegenen Lebenserwartung mit mehr älteren, chronisch Kranken, die stetig steigende Aufwendungen aus dem Gesundheitswesen benötigen.
Hinzu kommt der sinkende Anteil erwerbstätiger Beitragszahler. Doch wie die gesetzliche Rentenversicherung ist auch die gesetzliche Krankenversicherung als Umlagesystem aufgebaut. Dies bedeutet, dass junge, gesunde Arbeitnehmer einzahlen müssen, um die steigenden Krankheits- und Pflegerisiken im Alter zu finanzieren.
Der eigentlich erfreuliche medizinische Fortschritt bringt folglich das gesamte System in Schieflage. Damit drohen vor allem den heute 20- bis 40- Jährigen im Alter horrende Abgaben für das Gesundheitssystem.

Hohe Gesundheitskosten drücken die Rente

Es ist absehbar, dass künftige Pensionäre diese Belastung kaum werden tragen können. Zumal das Rentenniveau immer weiter sinkt. Und was viele vergessen oder gar nicht wissen: Auch Rentner zahlen auf ihre Altersbezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Anders als noch zu Erwerbszeiten werden hierbei zur Beitragsbemessung auch Nebeneinkünfte wie z.B. Betriebsrenten herangezogen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten werden zur Berechnung der Beiträge sogar Einkünfte aus Lebensversicherungen oder Vermietung herangezogen.

Gesundheitskonto der Stuttgarter

Bei dem Gesundheitskonto handelt es sich um um eine klassische Anlage im Deckungsstock der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der Versicherungsnehmer füllt während seiner Erwerbszeit ein individuelles Gesundheitskonto nach und nach mit Sparbeiträgen auf. Das so angehäufte Kapital soll dabei zusätzlich durch Rendite-Zahlungen der Stuttgarter vermehrt werden. In 2010 lag die Gesamtverzinsung der Stuttgarter bei 4,6 Prozent.

Für Beitragszahlungen im Alter können dann nicht nur die Altersbezüge, sondern auch die monatlich lebenslangen Leistungen aus dem Gesundheitskonto herangezogen werden.
Das Gesundheitskonto kann gegebenenfalls bereits vor Beginn der Rente eingesetzt werden. Beispielsweise für die Finanzierung unvorhersehbarer Gesundheitskosten wie Praxisgebühren, Rezeptzuzahlungen, Zahnersatz oder sogar kosmetische Operationen.

Beitragsermittlung

Zur Ermittlung der Beitragshöhe sind drei Varianten vorgesehen:
Bei der vollständigen Abdeckung werden entweder die prognostizierten monatlichen Gesundheitskosten im Ruhestand oder die Summe der Gesundheitskosten bis zum Ruhestand zugrunde gelegt.
Während sich aus ersterem die Höhe der benötigen Rente aus dem Gesundheitskonto (zukünftige Beitragsentlastung) ergibt, zeigt zweitere die erforderliche Kapitalabfindung aus dem Gesundheitskonto (rückwirkende Beitragsentlastung) an.
Neben der vollständigen Abdeckung kann die Beitragshöhe aber auch anhand einer individuellen Vorgabe der gewünschten Rente (zukünftige Beitragsentlastung) bzw. des gewünschten Kapitals (rückwirkende Beitragsentlastung) ermittelt werden.

Beitragsstundung/ Beitragsbefreiung

Eine Beitragsstundung (z.B. bei Arbeitslosigkeit) ist bis zu 24 Monate möglich. Im Rahmen der Elternzeit sogar bis zu 36 Monaten. Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist wählbar.

Vererbbarkeit

Beim Stuttgarter Gesundheitskonto sind die Ansprüche - genau wie bei einer klassischen Rentenversicherung - vererbbar.

Verkaufsförderung inklusive

Das begleitende Maßnahmenpaket besteht aus Broschüre, Argumentationsleitfaden, Präsentationen, Endkundenmailing, Podcast und einer eigens entwickelten Beratungssoftware, die den Vermittler mit nur wenigen Klicks durch das gesamte Beratungsgespäch führt.
Diese Materialien stehen im Extranet der Stuttgarter zur Verfügung.
Ab 08.02. werden im Internet auf www.stuttgarter.de Produktseiten, der Podcast sowie eine Vermittlerzeitschrift rund um das Stuttgarter Gesundheitskonto eingebunden sein.

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