Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde beschlossen, eine neue Altersstufe für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren einzuführen.
Folgende Regelsätze gelten ab 01.07.2009:
  • 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 323 Euro für volljährige Partner
  • 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Die Neuerungen werden automatisch ausgeführt. Es bedarf keiner Meldung durch die Empfänger von Leistungen. Die Änderungsbescheide werden in Kürze zugestellt.