Schadensmeldung

Die Schadensmeldung muss unverzüglich an den Versicherer erfolgen. Wichtig ist, dass diese keine falschen Angaben enthält, sonst ist die Versicherung berechtigt, die Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu verweigern. Hat der Unfallverursacher eine falsche Erklärung abgegeben, kann der Versicherer einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistung zurückfordern.

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Unfallstelle

Wer eine Unfallstelle nicht oder nicht richtig absichert, riskiert Folgeunfälle. Kommt es dabei zu Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.

Nach einem Unfall ist sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf der Autobahn muss das Dreick etwa 100 Meter vor der Unfallstelle positioniert werden.

Beweissituation

Wenn der in einen Unfall verwickelte Wagen zu früh beiseite geschoben oder gefahren wird, kann sich die Beweissituation verschlechtern. Die Unfallsituation sollte vorher mit Kreide markiert und fotografiert werden.

Handelt es sich allerdings um einen Bagatellschaden, muss das Fahrzeug bald beiseite gefahren werden.

Versicherung der Gegenseite

Damit keine berechtigten Ansprüche "vergessen" werden, sollten Sachverständige oder Verkehrsrecht-Experten hinzugezogen werden. Statt selbst mit der Versicherung der Gegenseite über die Schadenregulierung zu verhandeln, sollte ein Anwalt die Korrespondenz übernehmen.

unvollständige Daten

Sind nicht alle erforderlichen Daten aufgenommen, kann es zu verzögerter Schadensregulierung kommen. Die vorliegenden Daten sollten genau geprüft werden.

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Weisungsrecht

Entscheidet ein Geschädigter ohne Rücksprache mit der Versicherung in welcher Werkstatt er sein Fahrzeug reparieren lässt, kann das zu erhebliche finanziellen Nachteilen führen, wenn im Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung festgelegt ist.

ADAC

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