Walter rät allen Radlern darum, sich vor allem im eigenen Interesse an die Verkehrsregeln zu halten und vorsichtig zu fahren. Aber auch aus Rücksicht auf die Mitmenschen gebietet sich ein gewisses Maß an gutem Benehmen auf den Straßen. Denn fast jeder vierte Deutsche hat große Angst, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden, wie die Studie "Die Ängste der Deutschen" zeigte. Dennoch fällt so mancher Radfahrer durch riskantes Verhalten auf und verängstigt damit die übrigen Verkehrsteilnehmer.

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Den durch Radfahrer verursachten Schaden zeigt eine Statistik auf, die der ADFC im Februar 2015 veröffentlichte. Danach gab es beispielsweise allein in Berlin in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 38 Radunfälle mit Todesfolge. 21 Unfälle davon wurden von Radfahrern verursacht.

ABER: Bei Radunfällen mit Personenschaden sind die Verunglückten fast ausschließlich die Radfahrer. Diese Unfälle werden in der Mehrzahl von Autofahrern verursacht. Radfahrer sind damit überwiegend die Betroffenen von Unfällen, die sie nicht selbst verursachen.

Rechtssprechung fällt oft zu Ungunsten von Radfahrern aus

Nicht nur also, dass man durch bedachtsames Fahren einer Atmosphäre von Angst und Schrecken erfolgreich entgegenwirkt. Man vermeidet zugleich große finanzielle Einbußen, die so ein Unfall mit sich bringen kann. "Früher sprachen die Richter den Autofahrern bei Unfällen mit Radfahrern zumindest eine Teilschuld zu. Seit einigen Jahren entscheiden die Gerichte aber auch oft zu Ungunsten der Radfahrer", so Walter.

In einem Fall ist ein Radfahrer bei roter Fußgängerampel vom Gehweg auf die Fahrbahn gewechselt. Er wurde dabei von einem Lastwagen erfasst und schwer verletzt. Die Klage des Radfahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wurde von den Richtern jedoch zurückgewiesen: Er sei selbst Schuld. Auch ein anderer Radfahrer musste für die Folgen eines Unfalls haften. Während die Ampelanlage nachts ausgeschaltet war, hatte ein Radfahrer einem Autofahrer die Vorfahrt genommen. Doch nicht nur ungestümes Fahren bringt den Versicherungsschutz ins Wanken.

Alkoholkonsum gefährdet Versicherungsschutz der Unfallversicherung

Ebenfalls heikel wird es, wenn ein Radfahrer ohne Beleuchtung oder auf der falschen Seite des Radwegs fährt. Je nach Situation "kostet" ihn das einen Teil oder den gesamten Schadenersatz. Wenn der Radfahrer überdies auch noch alkoholisiert ist, reizt er die Gefahr eines Verlustes seines Versicherungsschutzes voll aus.

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"Wer eine private Unfallversicherung hat, muss damit rechnen, dass sie bei erhöhtem Alkoholkonsum nicht greift", mahnt Walter. Also Schritttempo fahren, konsequent rechts bleiben, nachts an die Beleuchtung denken und bloß nicht zuviel trinken - dann kommt man geruhsam und sicher durch die Freiluftsaison.

R+V, ADFC

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