E-Scooter-Unfälle 2025 deutlich gestiegen
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist 2025 erneut deutlich gestiegen. Das zeigt die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Besonders häufig betroffen sind junge Menschen, während falsche Straßenbenutzung und Alkohol zu den häufigsten Unfallursachen zählen.

Im Jahr 2025 registrierte die Polizei bundesweit 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Gegenüber dem Vorjahr mit 11.944 Unfällen entspricht dies einem Anstieg um 38,1 Prozent. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben, nach 27 Todesopfern im Jahr 2024. Zudem wurden 1.895 Menschen schwer und 16.184 leicht verletzt.
Anzeige
Die aktuellen Zahlen setzen den seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend fort. Wurden 2021 noch 5.535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert, hat sich ihre Zahl bis 2025 nahezu verdreifacht.
Von den Unfällen betroffen sind vor allem die Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter selbst. 82,4 Prozent der Verunglückten (14.936 Personen) waren mit einem E-Scooter unterwegs, darunter 33 der insgesamt 38 Todesopfer. Weitere 822 Verunglückte beziehungsweise 5,5 Prozent waren als Mitfahrende beteiligt – obwohl die Mitnahme einer zweiten Person nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Im Vorjahr hatte dieser Anteil noch bei 4,7 Prozent gelegen.
Anteil am Unfallgeschehen steigt
Trotz des kräftigen Wachstums bleibt der Anteil von E-Scootern am gesamten Unfallgeschehen vergleichsweise gering. Von den bundesweit 297.364 Verkehrsunfällen mit Personenschaden entfielen 2025 jedoch bereits 5,5 Prozent auf Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern. Im Vorjahr hatte dieser Anteil noch 4,1 Prozent betragen.
Wie klein der Anteil trotz des Wachstums noch ist, zeigt der Vergleich mit dem Fahrradverkehr. Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 97.035 Fahrradunfälle mit Personenschaden. Damit waren Radfahrende an 32,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden beteiligt.
Falsche Straßenbenutzung häufigste Unfallursache
Ein Blick auf die polizeilich erfassten Unfallursachen zeigt, dass häufig Verkehrsverstöße eine Rolle spielen. Am häufigsten registrierte die Polizei eine falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege (21,6 Prozent). E-Scooter müssen grundsätzlich vorhandene Radwege oder Schutzstreifen nutzen; das Befahren von Gehwegen ist in der Regel nicht zulässig. An zweiter Stelle folgte Alkohol mit einem Anteil von 10,9 Prozent. Weitere häufige Unfallursachen waren nicht angepasste Geschwindigkeit (8,4 Prozent) sowie Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren (7,5 Prozent).
Junge Menschen besonders häufig betroffen
Auffällig ist zudem die Altersstruktur der Verunglückten. Mehr als die Hälfte der verunglückten E-Scooter-Fahrenden (53,6 Prozent) war jünger als 25 Jahre. Insgesamt gehörten 83,7 Prozent zur Altersgruppe unter 45 Jahren. Menschen ab 65 Jahren machten dagegen lediglich 3,1 Prozent der Verunglückten aus.
Schlagzeilen
Was gute Beratung in der Risikolebensversicherung ausmacht
Fondspolicen: Welche Anbieter aus Sicht der Anleger überzeugen
Cyberangriffe werden Alltag: Jedes dritte Unternehmen fürchtet um seine Existenz
Wenn das Röntgenbild lügt: Die wachsende Gefahr für Kranken- und Lebensversicherer
Wohngebäudeversicherer: Deutschlands „beste Anbieter rund ums Haus“
Regeln für E-Scooter werden verschärft
Der anhaltende Anstieg der Unfallzahlen ist auch einer der Gründe, weshalb der Gesetzgeber die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge überarbeitet hat. Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung tritt nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft. Neu zugelassene E-Scooter müssen dann unter anderem verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem werden die technischen Sicherheitsanforderungen an die Fahrzeuge erhöht.
Anzeige
Darüber hinaus erhalten Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten, das Abstellen von Miet-E-Scootern zu regeln. Außerdem werden die Verwarnungsgelder unter anderem für das verbotene Befahren von Gehwegen sowie für das unerlaubte Mitnehmen einer zweiten Person auf jeweils 25 Euro angehoben. Gleichzeitig werden die Vorschriften für E-Scooter in Teilen an die Regelungen für den Radverkehr angepasst.
