Viele Vermittler können das Thema Arbeitskraftabsicherung schon nicht mehr hören. Viel wird darüber geschrieben und dabei stets die Wichtigkeit hervorgehoben. Dabei gibt es durchaus ebenso wichtige Bereiche, in denen Kunden eine Absicherung benötigen. Doch eine zentrale Lücke bleibt oft unbeachtet: die Einkommensabsicherung bei Krankheit. Gerade der Übergang vom Krankentagegeld zur BU kann für Kunden existenzbedrohend werden. Die bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeldes (KT) ist der strategische Kernbaustein jeder Einkommenssicherung. Und sie betrifft weit mehr als nur den Übergang zur BU.

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BU: Der Klassiker – aber nicht der erste Baustein

Biometrische Risiken gehören zum Standard im Beratungsgespräch. Doch einer Berufsunfähigkeit geht in der Praxis fast immer eine längere Krankheitsphase voraus. Genau hier entstehen die ersten Einkommensverluste – und das oft lange bevor eine BU-Leistung anerkannt wird.

Das Krankentagegeld übernimmt in dieser Phase die entscheidende Brückenfunktion: Es sichert nach Ablauf der Lohnfortzahlung das Einkommen und stabilisiert die finanzielle Situation während längerer Krankheitsphasen.

Der gefährliche Übergang vom KT zur BU

Besonders kritisch wird es beim Übergang von der Krankheit in die Berufsunfähigkeit. Typisches Szenario:

Der Krankentagegeldversicherer kommt zu dem Ergebnis, dass aus seiner Sicht Berufsunfähigkeit vorliegt, und kündigt an, die Tagegeldzahlung nach drei Monaten einzustellen. Der BU-Versicherer hingegen hat die Berufsunfähigkeit noch gar nicht anerkannt. Ergebnis: Kein Tagegeld, keine BU-Rente – eine finanzielle Schwebephase mit existenziellen Folgen.

cms.ozoxt.338x600Steffen Görke verantwortet bei Apella den Bereich Krankenversicherungen. Sein Schwerpunkt liegt auf der strategischen Beratung zur Einkommensabsicherung sowie auf der Verzahnung von Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitslösungen im Maklervertrieb.@Apella

Einige Versicherer haben die Dreimonatsfrist inzwischen auf bis zu sechs Monate verlängert. Dennoch bleibt es Aufgabe des Vermittlers, diesen Übergang aktiv zu prüfen. Ebenso wichtig: Die Höhe von Krankentagegeld und BU-Rente darf nicht deutlich voneinander abweichen. Andernfalls entstehen Versorgungslücken.

In bestimmten Konstellationen kann es sinnvoll sein, KT und BU beim gleichen Versicherer zu platzieren. Dort sind die Übergänge häufig klarer geregelt – auch wenn entsprechende Lösungen am Markt seltener werden. Ein Beispiel ist das Konzept „unisafe|HQ“ der uniVersa mit einer Garantieerklärung für einen nahtlosen und unbürokratischen Übergang von KT zu BU – vorausgesetzt, beide Bausteine sind bedarfsgerecht beim selben Anbieter abgeschlossen.

Lebensunterhalt sichern – inklusive Versicherungsbeiträge

Fehlt ein ausreichendes Krankentagegeld, geraten nicht nur Miete und Lebenshaltungskosten unter Druck. Kunden können im Ernstfall selbst ihre wichtigsten Verträge – etwa BU, Altersvorsorge oder andere Verpflichtungen – nicht mehr bedienen. Hier liegt die eigentliche Tragweite: Ohne Einkommenssicherung bei Krankheit destabilisiert sich das gesamte Vorsorgekonzept.

Regelmäßige Kontrolle und Anpassung sind Pflicht

Ein KT-Tarif ist kein statisches Produkt. Damit der Versicherungsschutz zum tatsächlichen Absicherungsbedarf passt, sollte er regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden – etwa bei Gehaltserhöhungen, beruflichen Veränderungen oder der Übernahme neuer Verantwortlichkeiten.

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Arbeitnehmer haben dabei einen klaren Vorteil: Nach einer regelmäßigen Einkommenssteigerung können sie innerhalb von zwei Monaten eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Diese Information darf in keiner Beratung fehlen. Auch pauschale Erhöhungsangebote der Versicherer ermöglichen Anpassungen ohne neue Risikoprüfung.

Kündigungsrecht und Anwartschaft nicht übersehen

Ein oft unterschätztes Detail ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das Tagegeld kann noch so gut sein – wenn der Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre ordentlich kündigt und der Kunde krank war, erhält er anschließend keine neue Absicherung mehr. Gerade bei jungen Verträgen kann das existenzielle Folgen haben.

Wird eine Berufsunfähigkeit anerkannt, sollte das KT zudem nicht vorschnell beendet, sondern auf Anwartschaft gestellt werden. Eine BU kann zeitlich begrenzt sein. Ist das Tagegeld gekündigt, ist eine Rückkehr meist ausgeschlossen. Eine kleine Anwartschaft ist hier häufig die deutlich sinnvollere Lösung.

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Auch für den Makler existenziell

Das Krankentagegeld schützt nicht nur den Kunden – sondern auch den Bestand des Vermittlers. Nur wenn Beiträge auch im Krankheitsfall gezahlt werden können, bleiben Verträge stabil. Ein einfaches Beratungsskript verdeutlicht den Handlungsbedarf: Fragen Sie Ihren Kunden, ob ihm seine bestehenden Absicherungen wichtig sind. Die Antwort lautet fast immer „Ja“. Die Anschlussfrage: „Gilt das auch im Krankheitsfall?“ – und die Lücke wird sichtbar.

Dabei ist der Schutz oft günstiger als vermutet: Für einen 50-Jährigen kosten zehn Euro Tagegeld ab dem 43. Krankheitstag im Schnitt rund sieben Euro monatlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Der oft übersehene Effekt

Das Krankentagegeld ist nicht nur in Kombination mit einer BU wichtig. Eine bedarfsgerechte Absicherung spielt auch für Angestellte eine zentrale Rolle, um ab dem 43. Krankheitstag die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Arbeitgeberzuschuss zur PKV sicherzustellen. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr – und ist somit auch nicht mehr für die Zahlung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zuständig. Ohne entsprechende Absicherung verringern sich die Rentenansprüche.

Praxisbeispiel:


Bei einem Netto-Einkommen von 5.000 Euro bleiben ab dem 43. Krankheitstag rund 1.500 Euro Rentenversicherungsbeiträge unbezahlt. Diese Lücke wirkt sich unmittelbar auf die spätere Altersrente aus. Hier zeigt sich: Krankentagegeld ist nicht nur Liquiditätssicherung, sondern schützt mittelbar auch die spätere Altersversorgung.

Kinderkrankengeld: Besonders relevant für junge Familien

Eine bedarfsgerechte Absicherung des KT ist auch für junge Familien mit Kindern von großer Bedeutung. Viele Krankenversicherer bieten ein sogenanntes Kinderkrankengeld an, das an die Existenz und Höhe des Krankentagegeldes gekoppelt ist. In vielen Tarifen ist diese Option direkt im Krankentagegeld integriert.

Das Kinderkrankengeld kann jedoch nur so hoch sein wie die abgesicherte Höhe des Tagegeldes. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tagegeld in einer Karenzstufe ab dem 43. Tag oder in mehreren Karenzstufen aufgeteilt ist. Entscheidend ist die Gesamtsumme.

Praxisbeispiel:

Sind insgesamt 200 Euro Krankentagegeld abgesichert, erhält der Kunde bei „Kind krank“ – unter Beachtung der tariflichen Voraussetzungen – die komplette Summe für die in den Bedingungen festgelegten Tage, in der Regel zwischen 10 und 15 Tagen pro Jahr.

Für junge Familien kann das einen erheblichen Unterschied machen – insbesondere wenn ein Elternteil beruflich stark eingebunden ist.

KT ist wahrlich kein Nebenprodukt

Die Arbeitskraftabsicherung endet nicht bei der BU. Wer ganzheitlich beraten will, muss das Krankentagegeld an den Anfang stellen. Es sichert den Übergang zur BU, den laufenden Lebensunterhalt, die Weiterzahlung von Versicherungsbeiträgen, Renten- und Arbeitslosenansprüche sowie bei Bedarf das Kinderkrankengeld.

Das Krankentagegeld ist kein Ergänzungsprodukt. Es ist das Fundament, auf dem jede stabile Einkommenssicherung aufbaut – für den Kunden und für den Bestand des Vermittlers.

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Hintergrund: Der Gastbeitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.

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