Wird eine Berufsunfähigkeit anerkannt, sollte das KT zudem nicht vorschnell beendet, sondern auf Anwartschaft gestellt werden. Eine BU kann zeitlich begrenzt sein. Ist das Tagegeld gekündigt, ist eine Rückkehr meist ausgeschlossen. Eine kleine Anwartschaft ist hier häufig die deutlich sinnvollere Lösung.

Anzeige

Auch für den Makler existenziell

Das Krankentagegeld schützt nicht nur den Kunden – sondern auch den Bestand des Vermittlers. Nur wenn Beiträge auch im Krankheitsfall gezahlt werden können, bleiben Verträge stabil. Ein einfaches Beratungsskript verdeutlicht den Handlungsbedarf: Fragen Sie Ihren Kunden, ob ihm seine bestehenden Absicherungen wichtig sind. Die Antwort lautet fast immer „Ja“. Die Anschlussfrage: „Gilt das auch im Krankheitsfall?“ – und die Lücke wird sichtbar.

Dabei ist der Schutz oft günstiger als vermutet: Für einen 50-Jährigen kosten zehn Euro Tagegeld ab dem 43. Krankheitstag im Schnitt rund sieben Euro monatlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Der oft übersehene Effekt

Das Krankentagegeld ist nicht nur in Kombination mit einer BU wichtig. Eine bedarfsgerechte Absicherung spielt auch für Angestellte eine zentrale Rolle, um ab dem 43. Krankheitstag die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Arbeitgeberzuschuss zur PKV sicherzustellen. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr – und ist somit auch nicht mehr für die Zahlung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zuständig. Ohne entsprechende Absicherung verringern sich die Rentenansprüche.

Praxisbeispiel:


Bei einem Netto-Einkommen von 5.000 Euro bleiben ab dem 43. Krankheitstag rund 1.500 Euro Rentenversicherungsbeiträge unbezahlt. Diese Lücke wirkt sich unmittelbar auf die spätere Altersrente aus. Hier zeigt sich: Krankentagegeld ist nicht nur Liquiditätssicherung, sondern schützt mittelbar auch die spätere Altersversorgung.

Kinderkrankengeld: Besonders relevant für junge Familien

Eine bedarfsgerechte Absicherung des KT ist auch für junge Familien mit Kindern von großer Bedeutung. Viele Krankenversicherer bieten ein sogenanntes Kinderkrankengeld an, das an die Existenz und Höhe des Krankentagegeldes gekoppelt ist. In vielen Tarifen ist diese Option direkt im Krankentagegeld integriert.

Das Kinderkrankengeld kann jedoch nur so hoch sein wie die abgesicherte Höhe des Tagegeldes. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tagegeld in einer Karenzstufe ab dem 43. Tag oder in mehreren Karenzstufen aufgeteilt ist. Entscheidend ist die Gesamtsumme.

Praxisbeispiel:

Sind insgesamt 200 Euro Krankentagegeld abgesichert, erhält der Kunde bei „Kind krank“ – unter Beachtung der tariflichen Voraussetzungen – die komplette Summe für die in den Bedingungen festgelegten Tage, in der Regel zwischen 10 und 15 Tagen pro Jahr.

Für junge Familien kann das einen erheblichen Unterschied machen – insbesondere wenn ein Elternteil beruflich stark eingebunden ist.

KT ist wahrlich kein Nebenprodukt

Die Arbeitskraftabsicherung endet nicht bei der BU. Wer ganzheitlich beraten will, muss das Krankentagegeld an den Anfang stellen. Es sichert den Übergang zur BU, den laufenden Lebensunterhalt, die Weiterzahlung von Versicherungsbeiträgen, Renten- und Arbeitslosenansprüche sowie bei Bedarf das Kinderkrankengeld.

Das Krankentagegeld ist kein Ergänzungsprodukt. Es ist das Fundament, auf dem jede stabile Einkommenssicherung aufbaut – für den Kunden und für den Bestand des Vermittlers.

Anzeige

Hintergrund: Der Gastbeitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Berechnen Sie Ihr Krankentagegeld im Falle einer Krankheit schnell und einfach mit unserem Krankentagegeld-Rechner.