Betriebsrente: 'Auto-Enrolment-Modelle oder ein Obligatorium werden zum Mittel der Wahl'
Die Deutsche Aktuarvereinigung fordert eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland. Freiwillige Lösungen reichten nicht aus, um breite Bevölkerungsschichten abzusichern. Die Aktuare sprechen sich deshalb für mehr Verbindlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung aus.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sieht in den aktuellen Reformen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge zwar einen wichtigen Schritt, mahnt jedoch weitergehende Maßnahmen an. Aus Sicht derAktuare braucht Deutschland langfristig eine deutlich stärkere kapitalgedeckte Alterssicherung und mehr verpflichtende Elemente in der Vorsorge.
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„Eine Alterssicherung, die allein auf Umlagefinanzierung basiert, steht langfristig nur auf einem Bein. Für mehr Stabilität braucht es ein zweites starkes Standbein in Form kapitalgedeckter Alterssicherung“, erklärte DAV-Vorstandsvorsitzende Susanna Adelhardt beim digitalen Jahrespressegespräch der Vereinigung.
Die Reform der privaten Altersvorsorge könne zwar die Vermögensbildung stärken. Entscheidend sei jedoch, dass daraus tatsächlich eine verlässliche Absicherung im Alter entstehe. Nach Auffassung der DAV reicht reine Vermögensbildung dafür nicht aus. Echte Alterssicherung könne nur durch ein lebenslanges Einkommen gewährleistet werden. Gerade die Erfahrungen mit der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung hätten gezeigt, dass freiwillige Modelle viele Menschen nicht erreichten. Das gelte insbesondere für jene, die besonders auf zusätzliche Vorsorge angewiesen seien.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die DAV offen für verbindlichere Lösungen aus. „Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit“, sagte Adelhardt. Deshalb könnten Auto-Enrolment-Modelle, bei denen Arbeitnehmer aktiv widersprechen müssen (Opt-out), oder sogar ein Obligatorium in der betrieblichen Altersversorgung künftig eine zentrale Rolle spielen.
Gleichzeitig mahnen die Aktuare ausgewogene Rahmenbedingungen an. Eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge dürfe nicht automatisch zu zusätzlichen Haftungsrisiken für Arbeitgeber führen. „Lebenslange Leistung aus einer verpflichtenden kapitalgedeckten Alterssicherung darf nicht mit einer Einstandspflicht der Arbeitgeber verbunden sein“, so Adelhardt weiter. Bereits bestehende Versorgungssysteme müssten zudem auf mögliche neue Verpflichtungen angerechnet werden können. Darüber hinaus fordert die Vereinigung einfachere und stärker standardisierte Prozesse für Unternehmen und Beschäftigte, um die Teilnahme an der kapitalgedeckten Vorsorge möglichst unkompliziert zu gestalten.
Reformbedarf sehen die Versicherungsmathematiker auch bei den Auszahlungsmodellen im Ruhestand. Flexiblere Rentenmodelle mit moderat schwankenden Leistungen könnten aus Sicht der DAV höhere langfristige Renditen ermöglichen und damit insgesamt höhere Alterseinkommen schaffen. Dafür brauche es allerdings einen regulatorischen Rahmen, der langfristig höhere Investitionen in Sachwerte zulasse. Nach Einschätzung der DAV verhindert das derzeitige Steuerrecht bislang, dass entsprechende Modelle von staatlicher Förderung profitieren.
Großes Potenzial sieht die Vereinigung zudem bei Infrastrukturinvestitionen. Die langfristigen Verpflichtungen der Altersvorsorge passten strukturell gut zu langfristigen Infrastrukturprojekten. „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, sagte Adelhardt. Staatliche Investitionsvorgaben lehnt die DAV allerdings ab. Die Verantwortung für Anlageentscheidungen müsse weiterhin bei den Einrichtungen der Altersvorsorge bleiben.
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