Trotz des deutlichen Anstiegs bleibt die Umlage unter dem langjährigen Durchschnittswert von 1,9 Promille. Der PSVaG verweist auf gegenläufige Effekte: Zwar steigen Zahl der Insolvenzen und Schadenhöhe seit der Rückkehr zu normalen Verfahren nach der Corona-Zeit. Gleichzeitig konnten Kapitalmarkterträge erzielt und Rückstellungen aufgelöst werden, wodurch der Beitragssatz gedämpft wurde.

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Wer ist betroffen und wie wird gerechnet?

Der PSVaG sichert die Ansprüche aus Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds sowie bestimmten Pensionskassen-Zusagen. Insgesamt zählt er rund 105.400 Mitgliedsunternehmen. Die Beitragsbemessungsgrundlage bleibt mit 402 Milliarden Euro nahezu unverändert. Dennoch steigt das Beitragsvolumen wegen des höheren Satzes auf 482 Millionen Euro – nach lediglich 157 Millionen Euro im Vorjahr. Für Vermittler und Arbeitgeber ist wichtig: Der neue Beitragssatz fällt vollständig im Umlageverfahren nach § 10 BetrAVG an. Die wirtschaftliche Lage der Mitgliedsunternehmen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle – allein das Schadenjahr und die Entwicklung der Insolvenzen sind entscheidend.

Letzte Zusatzumlage für Pensionskassen-Zusagen

Für übertragene Pensionskassenzusagen erhebt der PSVaG 2025 letztmalig eine zusätzliche Umlage von 1,5 Promille. Damit wird der gesetzliche Ausgleichsfonds final dotiert. Ab 2026 entfällt diese Sonderbelastung vollständig. Gerade in diesem Bereich hatten in den vergangenen Jahren Sanierungsfälle und Sicherungsübertragungen zu zusätzlichem Finanzierungsbedarf geführt. Die Entlastung ab 2026 dürfte daher vor allem kleinere und mittlere Arbeitgeber spürbar treffen, die traditionell einen hohen Anteil an Pensionskassenlösungen nutzen.

Steigende Insolvenzen bleiben Treiber

Der PSVaG bestätigt den seit 2022 sichtbaren Trend: Die wirtschaftliche Normalisierung nach Pandemie und staatlichen Schutzmaßnahmen führt zu einer höheren Zahl von Unternehmensinsolvenzen. Parallel steigen die Schadenvolumina. Das betrifft vor allem Unternehmen mit hohen Rentenzusagen oder solchen, deren Finanzierungslage bereits vor der Insolvenz angespannt war. Für Vermittler ist dies ein relevanter Hinweis: Die Insolvenzsicherung der bAV wird teurer – und Arbeitgeber sollten künftige Kostensteigerungen in neuen Versorgungsordnungen oder Arbeitgeberbeiträgen berücksichtigen.

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Einordnung für die Branche

Mit dem Satz von 1,2 Promille bleibt der PSVaG unter dem langjährigen Mittel, setzt aber ein klares Signal: Das Umfeld bleibt angespannt. Während Kapitalmarkteffekte 2025 dämpfend wirken, dürften steigende Insolvenzen auch in den kommenden Jahren ein Belastungsfaktor bleiben. Für Arbeitgeber steigt die Umlage spürbar – nur Pensionskassen-Zusagen werden ab 2026 durch den Wegfall der Zusatzumlage entlastet. Vermittler sollten diese Faktoren in Beratung und Planung einbeziehen, insbesondere bei der Wahl neuer Durchführungswege und der Kalkulation von Arbeitgeberbudgets.