Betriebsrente: Bundeskabinett beschließt überarbeitetes Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen. Deshalb hat das Bundeskabinett das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Insbesondere für Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleineren Unternehmen sollen profitieren. Geplant sind steuerliche Anreize, flexiblere Modelle und weniger Bürokratie.

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente stärken und hat dazu das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders, wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei“, sagt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
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Der Gesetzentwurf reagiert auf die stagnierende Verbreitung der Betriebsrenten. Denn Ende 2023 verfügten nur rund 18,1 Millionen Beschäftigte über eine aktive bAV-Anwartschaft. Das sind zwar 450.000 mehr als 2017, doch angesichts des Beschäftigungszuwachses sank die Quote auf knapp 52 Prozent. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen bestehen große Versorgungslücken.
Das Gesetz soll Hürden abbauen und Anreize verstärken. So wird das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell geöffnet: Künftig können sich auch nichttarifgebundene Unternehmen leichter anschließen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Zudem wird das sogenannte Opting-Out erleichtert. Dadurch sollen Beschäftigte automatisch an der Entgeltumwandlung teilnehmen, es sei denn, sie widersprechen. Um mehr Sicherheit zu schaffen, wird die Portabilität von Anwartschaften verbessert, etwa beim Arbeitgeberwechsel oder beim Wechsel zwischen verschiedenen Modellen.
Auch das Steuerrecht wird angepasst. Der bAV-Förderbetrag für Geringverdiener wird angehoben und dynamisiert, indem er an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt wird. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch Lohnsteigerungen ungewollt aus der Förderung herausfallen. Arbeitgeber erhalten so mehr Planungssicherheit.
„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben“, sagt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
Im Finanzaufsichtsrecht sind flexiblere Kapitalanlagestrategien vorgesehen. Pensionskassen dürfen künftig ihr Sicherungsvermögen innerhalb eines bestimmten Rahmens vorübergehend unterdecken, was mehr Spielraum bei renditestärkeren Anlagen eröffnen soll. Auch Pensionsfonds erhalten neue Möglichkeiten, etwa durch die Einführung von Ratenzahlungen als Alternative zur lebenslangen Rente.
Parallel dazu wird die Digitalisierung vorangetrieben. So soll beispielsweise der Pensions-Sicherungs-Verein künftig Beitragsbescheide automatisch erlassen können. Zudem wird die digitale Kommunikation mit Versorgungsberechtigten rechtssicher ermöglicht, um Bürokratie abzubauen.
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Das Bundesarbeitsministerium soll bis 2030 evaluieren, ob die Maßnahmen die Verbreitung der Betriebsrenten tatsächlich erhöhen. Ohne zusätzliche Impulse bleibe die bAV hinter ihren Möglichkeiten zurück. Mit dem neuen Gesetz soll sie dagegen Schritt für Schritt zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge werden.
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