Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen IV ZR 350/22) sorgt für Diskussionen im Versicherungsrecht: Es betrifft die Frage, wie weit Sicherheitsobliegenheiten in der Sachversicherung reichen – und welche Folgen es hat, wenn Versicherungsnehmer diese verletzen. Im konkreten Fall ging es um den Betrieb eines Pizzaofens, der ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger genutzt wurde. Nachdem ein Schaden entstanden war, verweigerte der Versicherer die Leistung mit Hinweis auf die Verletzung einer Sicherheitsobliegenheit.

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Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther ordnet das Urteil in einem neuen Video des STC Makler-Service rechtlich ein. Dabei wird deutlich: Sicherheitsobliegenheiten sind keine Nebensache, sondern können im Ernstfall über die Leistungspflicht des Versicherers entscheiden. Entscheidend ist, ob die Verpflichtung eindeutig vereinbart und dem Versicherungsnehmer bekannt war – und ob deren Verletzung kausal für den Schaden war.

Besonders relevant ist das Urteil für Makler, die ihre Kunden zu den Pflichten aus Versicherungsverträgen beraten. Eine sorgfältige Dokumentation und klare Kommunikation der Obliegenheiten sind unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Günther geht zudem auf die Beweislastverteilung ein und erläutert, wie Gerichte im Einzelfall abwägen.

Wer die Argumentationslinien des BGH und die praktischen Konsequenzen für Vermittler und Versicherungsnehmer im Detail nachvollziehen möchte, sollte sich das vollständige Video ansehen:

Dr. iur. Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.