Das Leistungsspektrum einer Elementarschaden-Zusatzversicherung für Gebäude umfasst auch Erdrutsche und -senkungen. Doch was genau ist das eigentlich? Dieser Frage widmete sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 9.11.2022 (IV ZR 62/22). Im Fokus stand dabei die Frage, ob auch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen von dem in Wohngebäudeversicherungsklauseln definierten Begriff „Erdrutsch“ erfasst sind.

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Im Video weist Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther (BLD) darauf hin, dass der Entscheidung des BGH ältere AVB zugrunde lagen. Dort wird Erdrutsch als „Abgleiten oder Abstürzen“ beschrieben. Das sei in jüngeren Vertragswerken anders. Dort würde sich eher das Begriffspaar „Abrutschen oder Abstürzen“ finden. Welchen Unterschied das aus Sicht von Günther für die mögliche Deckung von Kriech- oder Allmählichkeitsschäden macht, erklärt er im Video.

Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.

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