Pflegeversicherung: Eigenanteil für Pflegeheimplätze steigt auf über 3.000 Euro
Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze steigen weiter. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 3.387 Euro (ohne Zuschuss). Mit dem 2022 eingeführten Leistungszuschlag mussten Senioren durchschnittlich noch 3.108 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern.

- Pflegeversicherung: Eigenanteil für Pflegeheimplätze steigt auf über 3.000 Euro
- So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern
Rund 5,237 Millionen Menschen erhielten zum Ende des Jahres 2022 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland fast verdoppelt. Damals waren noch 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Das geht aus der Geschäftsstatistik der Pflegekassen hervor. Weitere 342.743 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.
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Bei vielen Pflegebedürftige geht es schnell an das Ersparte: Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Jahr 2020 wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum Stand 1. Juli 2025 liegen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung für jeden stationär versorgten Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt bei 3.387 Euro. Das sind 139 Euro mehr als zum Jahresbeginn 2025. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) hervor.
Die Kosten im Bereich der Pflege und damit auch der Eigenanteil kennen aktuell nur eine Richtung: nach oben. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Für das Jahr 2024 ging der Verband der Ersatzkassen von einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro aus.
Insbesondere beim sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) wuchsen die Kosten. Im Vergleich zum Jahresbeginn kletterte der Betrag um 102 Euro auf 1.862 Euro. Überdies müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die durchschnittlich um 28 Euro monatlich auf 1.018 Euro angestiegen sind und für die Investitionskosten, die sich für Pflegebedürftige um neun Euro auf 507 Euro monatlich erhöht haben.
So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern
Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Dennoch kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, innerhalb eines halben Jahres bundesweit um 124 Euro auf durchschnittlich 3.108 Euro im Monat. Damit hat der Eigenanteil nun zum ersten Mal die 3.000 Euro-Marke übersprungen. Innerhalb von lediglich fünf Jahren gab es eine Steigerung von gut 2.000 Euro auf nun über 3.000 Euro Eigenanteil. Dabei ist in diesem Betrag der Zuschuss schon enthalten.
Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.828 Euro im Monat zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.456 Euro monatlich aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.991 Euro im Monat. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern.
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Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil ohne Zuschüsse in Bremen bei 3.752 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 2.853 Euro liegt.
Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Bremen Baden-Württemberg, das mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 3.725 Euro und Saarland mit 3.696 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Brandenburg (3.165 Euro), Niedersachsen (3.035 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (3.023 Euro).
Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.
Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.
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Im Juli 2023 war bereits jeder zweite Pflegeheim-Bewohner laut einer Umfrage des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) auf Sozialleistungen angewiesen. „Einer BKSB-internen Umfrage zufolge steigt der durchschnittliche Anteil an sozialhilfebedürftigen Bewohner und Bewohnerinnen in kommunalen Häusern weiter an: Von 45 Prozent in 2022 auf mittlerweile fast 47 Prozent. Das ist besorgniserregend!“, sagt Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Verbandes.
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Das finanzielle Dilemma belegen auch Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach haben die Sozialhilfeträger in Deutschland im Jahr 2023 etwa 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro.
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