Mit der jüngsten Anpassung der Gefahrstoffverordnung werden zahlreiche Chemikalien neu eingestuft. Damit ändern sich auch die Anforderungen an deren Lagerung und den Umgang im Gebäudebereich – etwa bei Renovierungen, Instandsetzungen oder baulichen Veränderungen. Für Eigentümer, Verwalter und Versicherer wirft das Fragen auf: Welche Schutzmaßnahmen sind verpflichtend? Und wer haftet im Schadensfall?

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Im Video erläutern Dr. iur. Dennis Sturm und Prof. Dr. Günther die praktischen und juristischen Konsequenzen. „Die Neuregelung betrifft nicht nur industrielle Anlagen – auch private und gewerbliche Immobilien sind davon betroffen, sobald bestimmte Stoffe verwendet oder gelagert werden“, so Sturm.

Besonderes Augenmerk gilt der Versicherbarkeit: „Viele Wohngebäudeversicherungen enthalten Ausschlüsse, wenn gesetzliche Schutzvorgaben nicht eingehalten werden“, warnt Prof. Günther. Das könne im Ernstfall zur Leistungsverweigerung führen – etwa bei Brandschäden infolge unsachgemäßer Lagerung.

Die beiden Juristen raten Gebäudeeigentümern und Verwaltern dringend, geplante bauliche Maßnahmen im Lichte der neuen Vorschriften zu prüfen – und mit dem Versicherer abzustimmen. Nur so lasse sich vermeiden, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall versagt. Die neue Verordnung sei „ein Weckruf für die Branche“, betont Sturm.

Dr. iur. Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.