Unternehmen mit einer Risikolebensversicherung für den Ernstfall absichern
Viele Unternehmen werden von mehreren Partnern gegründet – doch was passiert im Todesfall eines Mitgründers? Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass der Geschäftsbetrieb nicht ins Wanken gerät. Warum diese Absicherung essenziell ist, erklärt Dirk Felten, Leiter Maklerservice der EUROPA Lebensversicherung.

Der plötzliche Tod des Unternehmers, eines Geschäftspartners oder eines entscheidenden Mitarbeiters kann die Existenz eines Unternehmens gefährden – ein oft unterschätztes Risiko. Eine Risikolebensversicherung sichert in einem solchen Fall die finanzielle Stabilität und ermöglicht die Fortführung des Betriebs. Mit der Versicherungssumme lassen sich laufende Kosten decken, Löhne weiterzahlen, Kredite tilgen oder Erbansprüche begleichen. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig, und verbleibende Partner erhalten die notwendige finanzielle Grundlage, um die Firma strategisch neu auszurichten.
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Zwei Absicherungsvarianten sind sinnvoll
Für Unternehmen sind in der Regel zwei Varianten der Risikolebensversicherung sinnvoll: eine mit fallender und eine mit konstanter Versicherungssumme:
- Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme lassen sich in zwei Modelle unterteilen: annuitätisch fallend und linear fallend. Die annuitätisch fallende Variante eignet sich besonders zur Absicherung von Unternehmenskrediten, da sich die Versicherungssumme der verbleibenden Darlehensschuld anpasst. Sie sinkt also parallel zur Restschuld. Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung verringert sich die Versicherungssumme hingegen jedes Jahr um einen festen Betrag. In beiden Fällen nimmt das Absicherungsvolumen mit der Zeit ab – ein großer Vorteil sind die niedrigeren Beiträge.
- Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt der Schutz über die gesamte Laufzeit hinweg gleich hoch. Dadurch bleibt auch die finanzielle Absicherung konstant, allerdings sind die Beiträge entsprechend höher.
Steuern sparen mit der richtigen Absicherung
Neben der richtigen Absicherungsvariante kommt es auch darauf an, wie die Verträge abgeschlossen werden. Bei der Absicherung von Geschäftspartnern bietet sich etwa die Überkreuz-Versicherung an. Dabei werden zwei Einzelverträge abgeschlossen. Geschäftspartner eins schließt einen Versicherungsvertrag auf das Leben von Geschäftspartner zwei ab – und ist hier selbst Begünstigter und Beitragszahler. Geschäftspartner zwei sichert nach der gleichen Vorgehensweise das Leben von Geschäftspartner eins ab. So erhalten die jeweils hinterbliebenen Geschäftspartner die Versicherungssumme komplett ausgezahlt. Da sie selbst Versicherungsnehmer und Begünstigter sind, gilt die Summe nicht als Erbe, sondern als Versicherungsleistung. Dadurch fallen weder Einkommens- noch Erbschaftssteuer an.
Neben der Überkreuz-Versicherung ist es auch möglich, ein gegenseitiges Bezugsrecht zu vereinbaren – es werden also zwei Einzelverträge abgeschlossen, mit denen die Partner jeweils das eigene Leben absichern und sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Dadurch kann bei Tod allerdings Erbschaftssteuer anfallen.
Qualifizierte Beratung ist wichtig
Zwar ist die Risikolebensversicherung grundsätzlich eine einfache und daher meist günstige Versicherung. Dennoch sollten Kunden sie nicht allein nach dem Preis auswählen. Denn rund um den Abschluss ergeben sich oft Fragen, die für den Versicherungsumfang und die Absicherung entscheidend sind. Ein qualifizierter Berater kann in vielen dieser Fälle Hilfestellung leisten. Schließlich muss der Deckungsschutz zur individuellen Situation des Kunden – und der des Unternehmens – passen.
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Hintergrund: Der Gastbeitrag ist zuerst in der Ausgabe 01/2025 des Fachmagazins Versicherungsbote erschienen. Das Magazin kann auf der Versicherungsbote- Webseite kostenfrei abonniert werden.