Check24: EuGH weist Klage der Huk-Coburg zurück
Der Versicherer Huk-Coburg ist mit einer Klage gegen Check24 vor dem EuGH vorerst gescheitert. Die Bewertungsnoten auf dem Vergleichsportal seien keine unzulässige Werbung, so das Urteil. Die finale Entscheidung muss jedoch von einem anderen Gericht getroffen werden.

Anzeige
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit zwischen der Huk-Coburg und dem Vergleichsportal Check24 ein Urteil gefällt. Demnach sind die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Versicherungsvergleichen nicht als unzulässige vergleichende Werbung zu bewerten. Das gilt zumindest solange das Vergleichsportal nicht als direkter Wettbewerber der Versicherungsunternehmen auftritt.
Im Kern drehte sich der Fall um die Frage, ob ein Online-Vergleichsdienst, der Versicherungen mit Noten zwischen 1,0 („sehr gut“) und 4,0 („ausreichend“) bewertet, damit objektive und nachprüfbare Aussagen trifft oder ob es sich um irreführende Werbung handelt. Die Huk-Coburg hatte argumentiert, solche Noten könnten eine trügerische Objektivität suggerieren und Kunden täuschen. Sie sah darin eine Verletzung der EU-Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung.
Doch der EuGH sieht das anders. In seiner Einschätzung betont das Gericht, dass Check24 als Vergleichsportal kein Mitbewerber der Versicherungswirtschaft sei. Es stelle keine eigenen Versicherungsprodukte bereit, sondern fungiere als Vermittler zwischen Kunden und Versicherern. Die Angebote seien somit nicht direkt miteinander vergleichbar. Und: Das ist ein zentraler Punkt. Denn nur zwischen Wettbewerbern greife die genannte EU-Richtlinie.
Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim Landgericht München I. Dieses hatte die Vorlagefrage an den EuGH gerichtet und muss nun final entscheiden. Mit dem Urteil der Luxemburger Richter dürfte die Klage des fränkischen Versicherers vor dem Landgericht München I wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das Urteil könnte allerdings weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung erlangen. Denn viele Vergleichsportale – auch in anderen Branchen – setzen ähnliche Bewertungsmechanismen ein.
Es war nicht das erste Mal, dass sich Check24 und Huk-Coburg vor Gericht trafen. So hatten sich die beiden Parteien unter anderem zur "Nirgendwo-Günstiger-Garantie", einer Kündigungsklausel und dem Sachverhalt, ob Vergleichsportale Tarife von Versicherern in ihren Leistungsvergleich einbeziehen dürfen, obwohl die Versicherer eine Zusammenarbeit verweigern, gestritten.