Schlappe für die HUK-Coburg: Die Franken verloren vor dem Landgericht Köln einen Rechtsstreit gegen Check24. Demnach darf der Branchenkrösus unter den Vergleichsportalen mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben, damit Kunden eine Autoversicherung abschließen. Ein Ordnungsmittelantrag des Versicherers, um den Werbeslogan zu unterbinden, wurde von den Richtern hingegen abgeschmettert. Die Franken hatten geltend gemacht, dass die eigen Tarife vereinzelt günstiger sind als die bei Check24 gelisteten Angebote, aber nicht über das Portal abgeschlossen werden können (Urteil vom 27. Mai 2019, Aktenzeichen 31 O 376/17-SH).

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Check24 hat nachgebessert

Es ist nicht das erste Mal, dass sich beide in der Sache vor Gericht streiten. Im Vorjahr hatte die HUK noch teilweise Erfolg, wonach die Werbung irreführend und unlauter sei. Der Grund, stark vereinfacht: Man decke nicht den ganzen Markt ab, ein derartiges Versprechen dürfe das Vergleichsportal nicht geben. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Kunde bei anderen Anbietern eine günstigere Police finde.

Aber Check24 hat nachgebessert — und geliefert. Denn findet der Kunde irgendwo eine günstigere Autoversicherung, erstattet der Versicherer den Differenzbetrag, zumindest für ein Jahr lang. Das konnte nun auch das Landgericht überzeugen.

Im Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln heißt es nun entsprechend, die Garantieübernahme: „(…) bietet dem Verbraucher für den Fall, dass er irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt findet, den Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen an, indem sie [CHECK24] die finanziellen Nachteile ausgleicht.“

Es handle sich folglich nicht um eine „kerngleiche Verletzung“ wie im letzten Jahr, denn der Vergleicher habe seinen Schutz erweitert, heißt es zur Begründung, weshalb nun dieses Werbeversprechen erlaubt sei. Der Versicherer erstattet ja den Differenzbetrag, wenn irgendwo eine günstigere Police zu haben ist. Zugleich beruft sich Check24 auf eine Studie der Uni Rosenheim: Bei rund 1.000 Kundenprofilen habe man in 80 Prozent der Fälle das höchste Sparpotential geboten, wenn es darum geht, Autoversicherungen zu vergleichen.

Was genau bedeutet „Nirgendwo Günstiger Garantie“?

Wer sich die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ auf der Webseite von Check24 aber anschaut, kann Zweifel gewinnen, ob tatsächlich viele Verbraucher davon Gebrauch machen, ja überhaupt die Chance dazu haben.

Zum einen muss der Kunde seinen Tarif bereits bei Check24 abgeschlossen haben, um die "Garantie" zu nutzen: Er kann die Preiskorrektur erst nachträglich einfordern. Nach Vertragsabschluss bleiben dem Versicherten genau drei Tage Frist, um sich umzuschauen, ob der Tarif anderswo günstiger zu haben ist. Konkret heißt es: „Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des Abschlusses der Kfz-Versicherung auf www.check24.de oder in der Check24-Vergleiche-App durch Betätigung des Buttons "jetzt für xxx,xx € beantragen“.

Des Weiteren sieht die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ strenge Ausschlusskriterien vor. Gezahlt wird sie laut Webseite nur, wenn der Kunde einen Neuvertrag bei einem Versicherer abschließt: und zwar erstmals. Das heißt, er darf nie zuvor bei dem gewünschten Anbieter versichert gewesen sein. Sonst erstattet Check24 den Differenzbetrag nicht. Ohnehin ist die Leistung auf maximal ein Jahr begrenzt: Danach muss der Kunde wieder den Mehrbetrag selbst zahlen.

"Identische Leistungen" zwischen beiden Tarifen?

Aufhorchen lässt eine weitere Bedingung für die Bestpreis-Garantie. Das Vergleichsportal zahlt den Differenzbetrag nur dann für ein Jahr, wenn „die beitragsrelevanten Inhalte“ des Alternativangebots „identisch mit der auf Check24 abgeschlossenen Police“ seien (Hervorhebung durch Verfasser). In einer Fußnote auf der Webseite sind dann circa 20 Leistungspunkte aufgeführt, die zwischen beiden Policen „identisch“ sein müssen: etwa der Rabattschutz, Leistungen zum Schutzbrief oder die Deckung der Sonderausstattung.

Zwar ist es logisch, dass wichtige Leistungsmerkmale eingerechnet sein müssen, um den Preis zwischen zwei Angeboten zu vergleichen. Kenner der Branche wissen aber: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass zwei Tarife beinahe identische Leistungen bieten. Oft gibt es Abweichungen zwischen einzelnen Leistungsbausteinen, etwa mit Blick auf die versicherte Summe, Erstattungsgrenzen oder Ausschlüsse. Das gilt auch für hochstandardisierte Tarife wie Kfz-Versicherungen. Hier stellt sich die Frage, warum der Vergleicher nicht auf den üblichen Begriff eines "vergleichbaren" Angebots zurückgreift: Das würde dem Kunden deutlich mehr Freiräume erlauben.

Zahlt Check24 also nur dann, wenn tatsächlich die Tarife nahezu deckungsgleich, also "identisch" sind? Man wäre fein raus: ein seltenes, fast unwahrscheinliches Szenario.

Um das herauszufinden, hat der Versicherungsbote bei einem Sprecher von Check24 nachgefragt: Bedeutet identisch, die aufgeführten Leistungspunkte müssen auf die Versicherungssumme genau den jeweils aufgeführten Teilleistungen entsprechen? Es wäre ja zum Beispiel denkbar, dass der andere Vertrag in einzelnen Punkten sogar bessere Leistungen als der Check24-Tarif vorsieht und dennoch günstiger ist. Wird dann die Differenz nicht erstattet?

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"Grundsätzlich legen wir die Nirgendwo Günstiger Garantie im Sinne des Kunden kulant aus. Entsprechend würden wir in diesem Fall den Differenzbetrag erstatten", schreibt der Sprecher. Die Frage, wie oft die Kundinnen und Kunden bereits von dem Angebot Gebrauch gemacht haben, wollte das Portal aber nicht beantworten. "Konkrete Zahlen zur Nutzung der Nirgendwo Günstiger Garantie veröffentlichen wir nicht".

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