Rang vier: Schäden am Boden mit 6,3 Prozent aller gemeldeten SchädenSchäden an Böden (6,3 Prozent) wurden in 2023 häufig gemeldet, sie fallen ebenfalls häufig unter Mietsachschäden. Auch hier muss differenziert werden. Für Schäden, die durch den normalen Gebrauch der Wohnung entstehen, haftet der Mieter in der Regel nicht. Anders verhält es sich bei Schäden, die der Mieter eindeutig selbst verursacht hat - etwa Rotweinflecken auf dem gemieteten Teppich oder Brandlöcher, wie ein Urteil des Landgerichts Dortmund (Az. 21 S 110/96) zeigt. Dann muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Ob und in welchem Umfang der Mieter für Schäden an Böden zahlen muss, ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.athree23@pixabay.com
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt: Bis 2035 fehlen Unternehmen über 3 Millionen Fachkräfte, und die Arbeitsunfähigkeitstage stiegen seit 2021 um 23 %. Eine betriebliche Krankenversicher
...