In vielen – vor allem älteren – Verträgen über eine Rechtsschutzversicherung ist ein so genanntes „Schiedsgutachterverfahren“ für den Fall vorgesehen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder mutmaßlicher Mutwilligkeit ablehnt.

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Die bisherigen Klauseln sehen vor, dass Versicherte in einem solchen Fall binnen eines Monats nach Ablehnung ihres Antrags ein Schiedsgutachterverfahren anfordern können, um die Entscheidung des Versicherers zu überprüfen. Gegen diese Monatsfrist und die Anforderungen an die Auswahl des Schiedsgutachters sowie die Bereitstellung von Unterlagen für das Verfahren hat ein Verbraucherschutzverband gegen einen Rechtsschutzversicherer geklagt. Die Sache wird am 12. Juni 2024 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt

Die bisherigen Bedingungen

Neben der Frist von lediglich einem Monat sehen die Bedingungen aktuell vor, dass Schiedsgutachter ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt sein kann, der vom Präsidenten der für den Wohnsitz der Versicherten zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wird. Gegen diese Bedingungen wurden bereits in der Vergangenheit Bedenken laut – weshalb die Vertragsbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft, GDV, schon angepasst wurden: Neuere Verträge enthalten die umstrittene Monatsklausel nicht mehr, sind aber in vielen alten Verträgen noch enthalten.

Welche Folgen hätte ein Wegfall der Klauseln?

„Eine Entscheidung des BGH könnte weitreichende Folgen für die Branche haben“, führt der Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Jan Lukas Kemperdiek aus: „Für Versicherte würde es dann einfacher, gegen die Ablehnung der Kostenübernahme durch einen Rechtsschutzversicherer vorzugehen. Vor allem, wenn der Einspruch zeitlich unbegrenzt möglich würde.“

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Die genauen Argumente und Positionen der beteiligten Parteien seien aktuell nicht vollständig nachvollziehbar, da das Urteil der ersten Instanz nicht veröffentlicht wurde und das Berufungsurteil nicht alle Aspekte wiedergebe. Kemperdiek ist überzeugt: „Der BGH wird mit seiner Entscheidung eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Frage spielen, ob die bestehenden Regeln den Interessen der Versicherungsnehmer und -nehmerinnen gerecht werden und ob eine Anpassung der Versicherungsbedingungen erforderlich wird.“