Was damit gemeint ist, erklärte Carsten Linnemann auf der Pressekonferenz. „Ein wichtiger Punkt: Wir wollen eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, und wir wollen diejenigen, die wenig verdienen, dabei unterstützen - zum Teil bis zu 100 Prozent. Weil wir in Deutschland einfach ein Problem haben, das Eigentum nicht mehr erwerbbar ist“, sagte Linnemann bei der Präsentation des Programms.

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Auffällig ist, dass sich die staatliche Unterstützung offenbar auf Menschen mit geringem Einkommen beschränkt. Aussagen zur staatlich geförderten Altersvorsorge, folglich Riester- und Basis-Rente, finden sich im Programmentwurf nicht.

Auch bezüglich der privaten und staatlich geförderten Altersvorsorge zeigen jedoch frühere CDU-Dokumente, wohin die Reise gehen könnte. Im April war ein Entwurf der parteiinternen Kommission „Soziale Sicherung“ bekannt geworden, in dem konkrete Vorschläge unterbreitet wurden. Geplant ist demnach, dass an die Stelle der umstrittenen Riester-Rente ein neues, staatlich gefördertes Standardprodukt tritt. Dieses soll nach dem Opt-out-Prinzip gestaltet sein: Jeder Beschäftigte nimmt daran teil, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Standardprodukt solle „keine Abschlusskosten, möglichst niedrige Verwaltungskosten und keine volle Leistungsgarantie haben“, hieß es in dem Papier des Expertenkreises.

"Wer arbeiten kann, soll arbeiten!"

Weitere CDU-Forderungen aus dem Entwurf des Grundsatzprogramms: Wer mehr arbeiten möchte als bisher, solle dazu attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. "Deshalb wollen wir Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei stellen“, heißt es.

Zudem brauche es mehr Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. „Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Arbeit ist eine solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft“. Dies könne auch öffentliche und gemeinnützige Arbeit beinhalten. Hier hatte CDU-Generalsekretär bereits vorgeschlagen, dass es künftig eine Art Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger geben solle. Wer nach sechs Monaten Arbeit keinen Job annehme, solle zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, sagte er der „BILD“. Doch auch dazu finden sich im vorläufigen Grundsatzprogramm keine konkreten Details.

Krankenversicherung: Mehr Anreize für Eigenvorsorge

In der Krankenversicherung bekennt sich die CDU zum dualen System mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Hierbei setze man aber auch auf Eigenverantwortung. „Es muss sich für jeden Einzelnen lohnen, sparsam mit den Ressourcen unseres Gesundheitswesens umzugehen. Jeder von uns ist gefragt, mehr auf seine eigene Gesundheit zu achten“, heißt es. Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen im ambulanten wie stationären Bereich ausgebaut werden.

Um den finanziellen Engpässen im Gesundheitssystem zu begegnen, fordert die CDU strukturelle Anpassungen. „Unser Gesundheitssystem braucht eine solide Finanzierung. Um die Gesundheitsausgaben zu dämpfen, wollen wir den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken. An der solidarischen Beitragsfinanzierung halten wir fest. Steuerzuschüsse müssen gedeckelt sein. Wir setzen auf mehr Eigenvorsorge und wollen das Kostenbewusstsein der Versicherten schärfen“, heißt es im Programmentwurf. Die gesundheitliche Versorgung müsse insbesondere im ländlichen Raum gestärkt werden. „Es braucht mehr regionale Gesundheitszentren und sektorenübergreifende Zusammenarbeit, den Ausbau der Telemedizin und eine Stärkung der Präsenzapotheken. Die Hausarztpraxis muss die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten vor Ort bleiben“, so der konkrete Wortlaut. Weitere Details: Fehlanzeige.

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“Mehr Eigenvorsorge“ fordert die CDU auch in der Pflege. Hier soll vor allem die ambulante Pflege gestärkt werden. „Viele Menschen haben den Wunsch, zuhause gepflegt zu werden. Wir wollen eine bessere Kooperation zwischen Familien, Institutionen, hauptamtlichen Pflegekräften und Ehrenamt aus der Nachbarschaft“, heißt es. Und weiter: „Wir wollen bezahlbare Pflegezusatzversicherungen einführen, um die Finanzierungslücke in der Pflege zu schließen. Wir stehen für mehr Eigenvorsorge und wollen die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung erhalten“. Sollen folglich private Pflegezusatzversicherungen besser staatlich gefördert werden? Eine Aussage hierzu findet sich nicht.

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