Steigen Versicherungsvermittler ins Geschäft mit Servicepauschalen ein, müssen sie sich mit der Umsatzsteuerpflicht auseinandersetzen. Mitunter zum ersten Mal, denn die Vermittlung von Versicherungen ist von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.

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Um die möglichen Wechselwirkungen zwischen beiden Geschäftsmodellen ranken sich einige Mythen. Eine davon: Überschreiten die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen die Erlöse aus der Versicherungsvermittlung (Courtagen bzw. Provisionen), werden auch diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.

Im Video-Interview räumen Steuerberater Patrick Schwandt und Christoph Fuchs (finvoice) damit auf und erklären, warum diese Befürchtung unzutreffend ist.

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