Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Schuldenbremse erzwingt einen Sparkurs. Doch wo? Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Die Grünen) sprach sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung für Kürzungen bei Rentnern aus. Im Blick des Grünen-Politikers sind vor allem Mütterrente und Rente mit 63. „Weder die Rente mit 63, noch die Mütterrente dürfen in Stein gemeißelt sein“, so der baden-württembergische Finanzminister. Man müsse sich fragen, ob solche sozialen Projekte noch in die Zeit passen, sagte Bayaz.

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Allein ist Bayaz mit dieser Forderung nicht. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sprach sich in der Berliner Morgenpost für Renten-Kürzungen aus: „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich. Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen.“

Rückendeckung bekommen Bayaz und Grimm auch vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi). Dessen Präsident Michael H. Heinz forderte ebenfalls, angesichts der Haushaltskrise die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ins Blickfeld zu nehmen: „Mit mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr ist der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der größte Posten im Bundeshaushalt. Über die Zukunft der Schuldenbremse zu diskutieren und dabei die Finanzierung der Sozialversicherungen außen vor zu lassen, ist fahrlässig. Um die Rentenversicherung zu entlasten, sollte die Bundesregierung die Beschlüsse der Vorgängerregierungen zur Rente mit 63 und zur Mütterrente zurücknehmen“, so BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist Handlungsbedarf. Hier muss der Bund ehrlich Mehrkosten einkalkulieren. So ist zum Beispiel der Bundeszuschuss in die Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger nicht ausreichend. Die Altenpflege ist unterfinanziert. Hier müssen höhere Kosten – und das ausdrücklich auch für den Bund – eingeplant werden“, so Heinz.

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