‚Machen oder lassen?‘ nennt der Journalist Ron Perduss seinen Podcast, in dem er seinen Hörern „durch den täglichen Wahnsinn“ helfen will. Nun stellt sich dem gelernten Bankkaufmann die Frage nach ‚Machen oder lassen‘ neu: Denn Perduss soll es in Zukunft „unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten“.

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So steht es in einem Schreiben der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner, das Pfefferminzia vorliegt. Auftraggeber der Kanzlei ist kein Unbekannter, sondern Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Heinz ist auch als Versicherungsmakler tätig und verfügt über die entsprechende Zulassung nach Gewerbeordnung.

Im Gegensatz zu Ron Perduss: Er ist weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen, heißt es in dem Schreiben weiter. Und dennoch beriet Perduss in der RTL-Sendung ‚Stern-TV Spezial‘ (2. November 2023) eine Familie zu ihren konkreten Versicherungsverträgen. So wurde zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung geraten. Damit habe Perduss rechtswidrig gehandelt, so die juristische Vertretung von Michael Heinz.

Die Presseabteilung des BVK bestätigte den Vorgang auf der Plattform x (vormals Twitter):

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