Die Deutschen wissen kaum, wie sie über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, wenn sie ihren Job krankheitsbedingt aufgeben müssen. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Hannoverschen. Ein weitere Ergebnis: Viele schätzen ihre Ansprüche deutlich zu hoch ein.

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Rentenversicherung leistet nur noch bei Erwerbsminderung

Die Fakten: Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sieht die staatliche Absicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor. Der eigentliche Job, sowohl Status als auch Höhe des Einkommens, sind nicht abgesichert. Die Bedingungen für Erwerbsminderung sind streng, die Ansprüche eher gering. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, wer:

  • wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann (jede Tätigkeit)
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre sozialversichert beschäftigt war (allgemeine Wartezeit)
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)

Das Wissen über diese Vorraussetzungen ist aber ebenso gering wie über die zu erwartenden Ansprüche. 42 Prozent der von YouGov Befragten haben überhaupt keine Idee, wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM)-Rente sind, 17 Prozent tippen auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Lediglich gut ein Fünftel (22 Prozent) liegt mit „ungefähr 900 Euro“ richtig. Sieben Prozent sind pessimistisch und entscheiden sich sogar für die Antwortoption „nichts“.

Tatsächlich lag die Höhe neu bewilligter Erwerbsminderungsrenten 2021 in Westdeutschland bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro für Frauen (Zahlbeträge), wie Daten der Rentenversicherung zeigen. In Ostdeutschland wurden durchschnittlich 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen ausgezahlt.

Wie sind Berufsanfänger abgesichert?

Ein weiterer Themenkomplex der Umfrage betraf das Wissen über die Absicherung von Berufsanfängern, Auszubildenden und Studenten. Auch hier zeigen sich Wissenslücken. Ein Drittel (30 Prozent) der Befragten gab an, überhaupt nicht zu wissen, ob und in welcher Höhe Leistungsansprüche bestehen. 26 Prozent der Befragten wählten treffend das „Bürgergeld“ (früher Hartz IV), 10 Prozent zeigten sich mit der Antwortoption „nichts“ noch pessimistischer. Sieben Prozent sind der Auffassung, dass sie 60 Prozent des Nettoeinkommens, das der Ausbildung entsprechend erzielt worden wäre, erhielten. Und immerhin vier Prozent vermutet, sie erhielten Leistungen in Höhe einer „Eckrente“: also das, was Beschäftigte durchschnittlich an Rente erhalten würden, wenn sie 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdienten und durchgehend Beitrag zur Rentenversicherung leisteten.

Berufsunfähigkeitsversicherung laut Umfrage kaum verbreitet

Zur Absicherung der Arbeitskraft ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung erste - und aus Sicht vieler Vermittler einzige - Wahl. Denn nur sie orientiert sich am zuletzt ausgeübten Beruf. Doch laut Umfrage ist diese kaum verbreitet. Nur rund elf Prozent der Befragten besitzen eine private BU. Dabei sorgen auf diesem niedrigen Niveau ein Drittel mehr Männer (zwölf Prozent) als Frauen (neun Prozent) mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor.

Verheiratete und diejenigen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, sichern sich verhältnismäßig öfter ab (13 Prozent und 14 Prozent). Relativ hoch ist der BU-Besitz bei Umfrageteilnehmern mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen: Gut ein Fünftel (21 Prozent) aller Haushalte mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 4.500 Euro haben vorgesorgt. Keine signifikanten Unterschiede bestehen übrigens zwischen Ost- und Westdeutschen und bei Bürgern mit Migrationshintergrund.

Eine weitere Erkenntnis: Wer bereits eine private BU-Police sein eigen nennt, kennt sich auch besser mit den staatlichen Leistungen aus. 28 Prozent schätzen die ungefähre Durchschnittshöhe der Erwerbsminderungs-Rente zutreffend ein, nur 21 Prozent derjenigen ohne BU liegen hier richtig. 34 Prozent der BU-Besitzer sind sich im Klaren, dass Berufsanfänger im schlimmsten Fall Bürgergeld beantragen müssen. Das trifft nur auf 25 Prozent der Befragten ohne eigene BU zu.

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Hintergrund: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2041 Personen zwischen dem 07. und 09.06.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

mit Pressematerial Hannoversche Lebensversicherung

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