Vor einiger Zeit hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigt, dass sie Versicherer auch namentlich nennen will, die gegen Aufsichtsregeln nach dem Aufsichtsregime Solvency II verstoßen. Das trifft nun die Axa Krankenversicherung. Wie die Aufsichtsbehörde auf ihrer Webseite bekannt gibt, hat sie am 28. März einen Kapitalaufschlag gegen den Kölner Versicherer verhängt. Der Grund: Mängel in der Geschäftsorganisation. Bisher hat die Behörde Namen von Versicherern nicht öffentlich gemacht, sondern hinter verschlossenen Türen auf Änderungen gedrängt.

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“Versicherungsunternehmen müssen nach § 23 (1) des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist, und die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist", erklärt die BaFin auf ihrer Webseite. Und weiter: "Wenn sich zeigt, dass ein Unternehmen in der IT-Geschäftsorganisation schwerwiegende Mängel aufweist, ist ein Kapitalaufschlag das angemessene aufsichtliche Mittel, um diesen Risiken für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung zu begegnen“, so die Aufsichtsbehörde.

Stark vereinfacht ist die Axa nun gezwungen, mehr Eigenkapital zurückzuhalten, um auf Risiken, die aus den Mängeln resultieren, reagieren zu können - und um Maßnahmen zu ergreifen, die Mängel abzustellen. Die Höhe des verhängten Kapitalaufschlags teilt die BaFin nicht mit.

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Die Anordnung ist seit dem 4. Mai bestandskräftig. Konkrete Details nennt die Behörde nicht: Lediglich, dass die Axa gegen die Paragraphen §§ 23 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes verstoßen habe. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Behörde „schwerwiegende Mängel“ geltend macht. Es ist das erste Mal überhaupt, dass die BaFin einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung eines Versicherungsunternehmens festgesetzt, wie die Behörde berichtet.

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