In Deutschland waren im Jahr 2022 gut 17,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 20,9 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch meldet. Die Zahlen stammen aus der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), für die 36.661 Haushalte und 63.127 Personen ab 16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt wurden.

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Laut Definition der Europäischen Union gilt eine Person von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt sind: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Die Daten hierfür weist das Statistische Bundesamt detailliert aus:

  1. Etwa jede siebte Person (14,7 Prozent) war im Jahr 2022 in Deutschland von Armut gefährdet. Das betraf 12,2 Millionen Menschen. Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1.250 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert bei 2.625 Euro im Monat. Da das Einkommen als Jahreswert erfasst wird, beziehen sich die Daten noch auf 2021.
  2. Circa 6,1 Prozent der Bevölkerung oder 5,1 Millionen Menschen in Deutschland waren im Jahr 2022 von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (2021: 4,3 Prozent). Bei diesen Menschen sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender finanzieller Mittel stark eingeschränkt. Sie können zum Beispiel nicht die Miete zahlen, eine einwöchige Urlaubsreise finanzieren, Möbel ersetzen oder einmal im Monat mit Freunden essen gehen.
  3. 9,7 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren oder 6,1 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2022 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (2021: 9,5 Prozent). Die Haushaltsmitglieder waren sehr wenig oder gar nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Nach EU-Definition liegt diese Situation vor, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 Prozent betrug. Ein Beispiel: In einem Haushalt mit zwei Personen hatte eine Person gar keine Arbeit, die andere arbeitete nur vier von zwölf Monate im Jahr.

Hintergrund: In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. Auch die Frage nach der Erwerbsbeteiligung bezieht sich auf das Vorjahr der Erhebung. Im Jahr 2022 wurden 36 661 Haushalte und 63 127 Personen ab 16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt.

mit Pressematerial Destatis

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