Nicht zum ersten Mal erneuerte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Kritik an der Bebauung von Gebieten, die als extrem hochwassergefährdet gelten. Der Verband machte in Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam, dass eine Versicherungslösung (gleich, welcher Ausgestaltung) nur dann erfolgreich sein könne, wenn sie mit weiteren - etwa baurechtlichen Maßnahmen - flankiert werde. Im November 2021 stellte der GDV vor, welche konkreten Maßnahmen gemeint sind:

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  • die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht als eine allgemeine Anforderung und damit als Schutzziel
  • der Erlass klarer Bauverbote in exponierten Gebieten,
  • die Einrichtung und der Betrieb eines bundesweiten Naturgefahrenportals,
  • die verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigung sowie
  • die Einführung eines nationalen Managementsystems für klimawandelbedingte Risiken mit einem systematischen Schadenmonitoring und einem regelmäßigen Planungsrat und Risikodialog nach Schweizer Vorbild („www.planat.ch“).

Doch insbesondere im Baurecht lässt die Umsetzung solcher Maßnahmen auf sich warten. Im Gegenteil: Von den allein 2021 neu errichteten 102.955 Wohngebäuden in Deutschland befinden sich 1.420 in Überschwemmungsgebieten. Es werden also weiterhin Baugenehmigungen in hoch-gefährdeten Lagen erteilt.

Doch die Versicherer beschränkten sich 2021 nicht nur auf das Rufen nach dem Gesetzgeber, sondern legten vor, welche Maßnahmen sie selbst ergreifen wollen. Punkt eins auf dieser Liste: Die Versicherungswirtschaft wird künftig im Neugeschäft allen privaten Hauseigentümern – unabhängig von der Gefährdung (Lage, Exponierung) – nur noch eine vollintegrierte Wohngebäudeversicherungen inkl. Elementargefahren anbieten. (Versicherungsbote berichtete).

Mit der HUK-Coburg setzt nun ein erster Versicherer diesen Punkt um. Die neue Wohngebäudeversicherung der Franken wird „immer einen Elementarschutz“ enthalten, teilte der Versicherer mit. „Als großer Versicherer für Privathaushalte wollen wir damit unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und unsere Kunden vor den finanziellen Folgen von Extremwetterereignissen schützen“, so Vorstand Dr. Jörg Rheinländer zur Produkteinführung.

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Der Versicherer wird zwei Varianten des Elementarschutzes in der Wohngebäudeversicherung anbieten. Zum einen ‚Classic‘ als Standardprodukt mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro. „Wer das nicht möchte“, so der Versicherer, „erhält automatisch den Elementarschutz ‚Basis‘“. Hierbei beträgt der Selbstbehalt 100.000 Euro und es soll sichergestellt werden, dass bei „existenzbedrohenden Schäden ein Mindestversicherungsschutz besteht.“

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