Rund 4,96 Millionen Menschen erhielten zum Ende des Jahres 2021 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um 85,8 Prozent gestiegen. Damals waren noch 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor.

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Bei vielen Pflegebedürftige geht es schnell an das Ersparte: Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Jahr 2020 wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum Stand 1. Januar 2023 liegen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung für jeden stationär versorgten Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt bei 2.468 Euro, das sind 289 Euro mehr als im Vorjahr. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) hervor.

„Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Überdies würden durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab Juli 2023 und weiter steigende Löhne neue Belastungen hinzukommen. „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beide wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden“, so Elsner. Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen. Der Verband fordert deshalb eine neuerliche Pflegereform. Dabei solle auch die private Pflegepflichtversicherung an einem solidarischen Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung beteiligt werden.

Eigenanteil für Pflegeheim wird teurer

Mit in Kraft treten der zweiten Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgegossen. Diese sollen dabei helfen, die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfassen zu können. Im Rahmen der Pflegereform wurden auch die Abhängigkeiten des Eigenanteils Unterbringung in einem Pflegeheim neu geregelt. Während die Kosten vor der Pflegereform abhängig von den Pflegestufen waren, setzen sich diese nun aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

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Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern

Im vergangenen Jahr schlugen sich vor allem steigende Lebensmittelkosten und die seit 1. September 2022 geltende Tarifpflicht auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. Insbesondere bei den pflegerischen Kosten (EEE) wuchsen die Kosten. Hier gab es ein plus von etwa 25 Prozent. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Dafür wurden im vergangenen Jahr rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr soll der Betrag bei über vier Milliarden Euro liegen. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. So kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, um 278 Euro auf durchschnittlich 2.411 Euro im Monat. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.183 Euro im Monat (plus 232 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.955 Euro monatlich (plus 186 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.671 Euro im Monat (plus 130 Euro).

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Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil im Saarland bei 2.782 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.823 Euro liegt.

Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Saarland, Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.773 Euro und das Nordrhein-Westfalen mit 2.713 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Brandenburg (2.025 Euro), Thüringen (2.029 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (2.106 Euro).

Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.411 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2022 waren es durchschnittlich noch 2.133 Euro und damit 278 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

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