Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zählte in den letzten Jahren zu den treibenden Kräften, wenn es darum ging, die Kosten von kapitalbildenden Leben-Policen und Altersvorsorge-Produkten zu deckeln. Bisher erfolglos, denn in der Politik fand die Behörde kein Gehör. Deshalb versucht sie nun, im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten Druck auf die Versicherer auszuüben. In der letzten Woche präsentierte Kaj Hahnefeld, Fachreferent für Versicherungsaufsicht, Thesen zu einem Merkblatt, mit denen die Anbieter auf Wohlverhaltensregeln verpflichtet werden sollen. Eine wichtige Message hierbei: Da die BaFin auch Verbraucherschutz-Aufgaben hat, kann sie selbst auch auf niedrigere Kosten bei den Produkten hinwirken.

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Und die BaFin macht ernst. Wie nun procontra Online berichtet, befinden sich bereits fünf Lebensversicherer aufgrund hoher Effektivkosten im Visier der Finanzaufsicht. Überprüft werden sollen Unternehmen, deren Effektivkosten bei den Hauptverkaufs-Produkten branchenweit im oberen Viertel liege, schreibt das Magazin. Es beruft sich dabei auf Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, der auf eine kleine Bundestagsanfrage der CDU/CSU-Fraktion antwortet.

Um welche Anbieter es sich konkret handelt, habe das Finanzministerium aber nicht kommuniziert. Denn die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. „Die Identifizierung der Unternehmen, die für eine nähere Prüfung in Betracht kommen, dauert an“, wird Staatssekretär Toncar zitiert. Dass sie auch künftig anonym bleiben, darauf können sich die Betroffenen aber nicht verlassen. Im Dezember 2022 hatte die BaFin kommuniziert, dass sie Versicherer mit Problemen künftig namentlich nennen will. Zwar ging es hier um die Frage, welcher Anbieter eine geringe Finanzkraft aufweist oder eine unsichere IT-Infrastruktur hat. Es ist aber denkbar, dass dieses Vorgehen künftig auf weitere Bereiche ausgedehnt wird.

Marktcheck und Wohlverhaltens-Regeln

Vorausgegangen war ein Marktcheck, dessen Ergebnisse die BaFin im März des abgelaufenen Jahres präsentiert hatte. Mit zum Teil wenig erfreulichen Ergebnissen. Die hohen Effektivkosten in der Spitze würden Zweifel nähren, „dass die Produktfreigabeverfahren den Interessen, Bedürfnissen und Merkmalen des Zielmarktes ausreichend Rechnung getragen haben – so, wie es die Wohlverhaltensregeln vorgeben“, schrieb die Behörde. Mit anderen Worten: Möglicherweise sind diese Verträge als Altersvorsorge-Instrument ungeeignet und hätten von den Versicherern gar nicht erst angeboten werden dürfen.

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Die BaFin reagierte mit dem Entwurf eines Merkblattes, das die Versicherer auf aufsichtsrechtliche Wohlverhaltensregeln verweist. Hierin soll definiert werden, wann ein Kundennutzen von Altersvorsorge-Produkten gegeben ist: Punkte, die Lebensversicherer bei der Zulassung neuer Produkte beachten sollen. Demnach sollen Kosten so niedrig gehalten werden, dass die Rendite der Verträge oberhalb der erwarteten Inflations-Erwartung liegt. Auch soll bei Bewertung des Kundennutzens ein mögliches vorzeitiges Vertragsende berücksichtigt werden. Eine Folge daraus ist, die Kosten bei Abschluss des Vertrages zu senken und stärker über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu verteilen.

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