“Mehrere Versicherer in enger Manndeckung der BaFin“: Das waren Schlagzeilen, die auch beim Versicherungsboten in der Vergangenheit mehrfach zu lesen waren. Seit 2016 müssen Lebensversicherer und Pensionskassen gegenüber der BaFin öffentlich machen, wie finanzkräftig sie dastehen und wie sie gerüstet sind, um auf künftige Krisen zu reagieren. Gibt es Probleme, kann die Versicherungsaufsicht verlangen, dass die Assekuranzen umfangreicher Bericht erstatten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Doch um welche Anbieter es sich konkret handelte, erfuhr man nicht.

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Das soll sich künftig ändern. Wie das Branchenmagazin „Versicherungsmonitor“ aktuell berichtet, sollen die Namen der Anbieter künftig öffentlich gemacht werden, bei denen Probleme festgestellt wurden. Das Magazin beruft sich auf ein Gespräch mit drei Abteilungsleitern der BaFin aus dem Bereich Versicherungsaufsicht.

Dabei gehe es aber nicht darum, die Versicherer an den Pranger zu stellen, wie procontra-online.de von einem Sprecher der Aufsichtsbehörde erfuhr. Stattdessen könne die BaFin einen „Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festsetzen, wenn mit dieser Anforderung Risiken nicht angemessen abgedeckt werden“. Wer hiervon betroffen ist, soll also namentlich genannt werden. Da die Versicherer schon jetzt verpflichtet seien, Kapitalaufschläge in ihren SFCR-Berichten anzugeben, werde dieses Instrument auch schon eine Weile angewendet. Diese Berichte müssen die Versicherer auf ihren Webseiten zugänglich machen.

Auch die IT im Blick

Die Aufschläge betreffen aber nicht allein Probleme bei den Solvenz-Anforderungen. Auch, wenn die Versicherer mit einer mangelhaften und veralteten IT operieren, sollen diese möglich sein, berichtet der „Versicherungsmonitor“ weiter. Nicht von ungefähr: Bereits eine BaFin-Auswertung von 2020 hatte ergeben, dass die Versicherer hier Defizite haben, unter anderem wurden “schwerwiegende Feststellungen“ im Risiko- und Sicherheitsmanagement beklagt. Hier gilt es zu bedenken, dass die Versicherer mit hochsensiblen Daten ihrer Kundinnen und Kunden arbeiten, etwa zu den Vermögensverhältnissen und zu schweren Erkrankungen. Daten, die nicht an die Öffentlichkeit gehören - und entsprechend vor Hacker-Angriffen geschützt werden müssen.

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Darüber hinaus soll es künftig ein Liquiditäts-Monitoring bei den Lebensversicherern geben: stark vereinfacht die Frage, ob die Assekuranzen flüssig genug sind, um alle Pflichten gegenüber Kundinnen und Kunden zu erfüllen. Vor allem habe man hierbei Anbieter im Visier, die viel Geschäft gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben oder deren Policen sich im Run-off befinden. Zuletzt hatte die Finanzaufsicht gewarnt, dass aufgrund der Inflation den Versicherern vermehrt Kündigungen von Verträgen und ein schwächelndes Neugeschäft drohe. Viele Sparende könnten demnach ihren Lebensversicherungs-Vertrag abstoßen, um in Zeiten explodierender Kosten schnell an Geld zu kommen.

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