Vorerst keine Rating-Relevanz

Die neue Leistungsabfrage soll vorerst keine Relevanz für das Rating eines Versicherers haben, sondern zunächst einen reinen Informationswert schaffen. Man wolle keine unnötige Komplexität in die ohnehin schon umfangreiche Berufsunfähigkeitsabsicherung bringen, so Morgen & Morgen.

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Ob der Versicherer die Kostenübernahme oder die Anzahl der Leistungsberatungen einschränkt, soll kein Abwertungsgrund werden. „Es soll schließlich kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag ‚ins Blaue hinein‘ zu stellen“, sagt Ludwig.

Mit der Dialog, der Hannoverschen und der LV 1871 bieten derzeit erst drei BU-Versicherer entsprechende Klauseln an. Alle drei Anbieter übernehmen erst nach einer ersten Ablehnung die Kosten für eine Leistungsfall-Beratung. Die neue Leistungsfrage im M&M-Rating ist damit nur „teilweise erfüllt“. Das Prädikat „vollständig erfüllt“ würde der Versicherer erst erhalten, wenn er bereits bei der Antragstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt, so Morgen & Morgen.

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