Die Basisinformationsblätter der Versicherer sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, Versicherungsanlageprodukte zu vergleichen und die richtige Altersvorsorge zu finden. Auf maximal drei Seiten sollen wichtige Informationen zugänglich gemacht werden: etwa zum Risiko, dem Anlageziel und den Kosten des Produktes. Welche Vorgaben diese Blätter erfüllen müssen, ist in der sogenannten PRIIPS-Verordnung geregelt. Dies ist die Abkürzung für „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“, stark vereinfacht Anlageprodukte, bei denen das Geld der Kunden nur indirekt am Kapitalmarkt partizipiert.

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BaFin beobachtet vielfach Mängel

Ein solches Basisblatt muss auch bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen bereitstehen. Und so hat die Abteilung Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Surfday veranstaltet. Stichprobenartig wurden die Webseiten von 20 Versicherern überprüft, um zu schauen, ob sie die Vorgaben für Basisinformationsblätter erfüllen. Insgesamt 36 Dokumente für fondsgebundene Rentenversicherungen nahmen die Aufseherinnen und Aufseher dabei unter die Lupe. Und sie stellten dabei einige Mängel fest, wie die Behörde in einem Fachartikel berichtet.

Konkret wurden 36 Dokumente gecheckt. Die positive Nachricht: Schwerwiegende Mängel, die es erfordern, den Vertrieb der Produkte auszusetzen, wurden nicht festgestellt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Angabe des Risikofaktors gänzlich fehlt oder offensichtlich zu niedrig angesetzt ist. Oder, wenn Kosten und mögliche Performance der Produkte falsch berechnet sind.

So blieben vor allem Mängel formaler Art zu beanstanden. 91mal wurden die Dokumente beanstandet, dabei traten die meisten Mängel im Abschnitt: „Um welche Art des Produkts handelt es sich“ auf. Wenn auch keine schwerwiegenden Mängel, so haben doch wichtige Informationen gefehlt. Die Mehrheit betraf die Frage, wie die Rendite des Produktes errechnet wird: Diese Angabe fehlte in 30 der beanstandeten Blätter.

BaFin

Die zweithäufigste Angabe betraf die Frage, welche Risiken das Produkt bereithält und was im Gegenzug für ein Ertrag hierfür möglich ist. Hier wurden 25 Dokumente getadelt. „Sonstige zweckdienliche Angaben“ bildeten den dritthäufigsten Verstoß, wobei die BaFin nicht im Detail ausführt, welche Informationen hierunter fallen. Die Frage, welche Kosten entstehen, war in neun Dokumenten unzureichend beantwortet.

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Bis auf zwei Basisinformationsblätter sei keins ohne Mängel gewesen, berichtet die BaFin. Das Basisinformationsblatt eines Versicherers habe sogar in zehn Punkten von den Vorgaben der PRIIPs-Verordnung abgewichen. Immerhin: Alle Beanstandungen seien mittlerweile behoben worden, informiert die Behörde.

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